Grüne Karte für Überführungsfahrten ins Ausland
Internationaler Versicherungsnachweis für Auslandsfahrten
- Grüne Karte: In welchen Ländern ist sie Pflicht?
- Deckungssummen und Länderübersicht
- Kurzzeitkennzeichen im Ausland – Risiken und Tipps
- Bei Spartarif mit Europa-Option automatisch inklusive
Grüne Karte für Überführungsfahrten ins Ausland
Wer ein Fahrzeug ins Ausland überführt, sollte die Grüne Versicherungskarte mitführen. Erfahren Sie hier, in welchen Ländern sie Pflicht ist, welche Deckungssummen gelten und welche Risiken bei Auslandsfahrten mit Kurzzeitkennzeichen bestehen.
Was ist die Grüne Karte?
Die Grüne Karte (offiziell: Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr, kurz IVK) ist ein international standardisiertes Dokument, das den Nachweis einer bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung im Ausland erbringt.
Sie wird vom Grüne-Karte-System verwaltet, dem über 45 Länder angehören. Die Karte enthält folgende Informationen:
- Name und Adresse des Versicherungsnehmers
- Versicherungsgesellschaft und Policennummer
- Gültigkeitszeitraum der Versicherung
- Versicherte Fahrzeuge (Kennzeichen, FIN)
- Geltungsbereich (Länder, in denen Versicherungsschutz besteht)
Mehr grundlegende Informationen finden Sie auf unserer Seite zur Grünen Versicherungskarte.
In welchen Ländern ist die Grüne Karte Pflicht?
In den EU-Mitgliedstaaten reicht grundsätzlich das Fahrzeugkennzeichen als Versicherungsnachweis. Die Grüne Karte wird aber dringend empfohlen, da sie im Schadenfall die Abwicklung erheblich erleichtert. In folgenden Ländern ist sie Pflicht:
| Land | Grüne Karte Pflicht? |
|---|---|
| EU-Mitgliedstaaten | Empfohlen (nicht Pflicht) |
| Albanien | Pflicht |
| Türkei | Pflicht |
| Marokko | Pflicht |
| Ukraine | Pflicht |
| Tunesien | Pflicht |
| Moldawien | Pflicht |
| Nordmazedonien | Pflicht |
Eine vollständige Länderübersicht finden Sie auf unserer Seite Länderinformationen.
Kennzeichen-Abkommen in Europa
In vielen europäischen Ländern reicht das amtliche Kennzeichen als Nachweis einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung aus. Dies gilt für:
- EU-Mitgliedstaaten: Kennzeichen wird als Versicherungsnachweis anerkannt
- EWR-Staaten: Island, Liechtenstein, Norwegen
- Weitere: Schweiz, Andorra, Monaco, San Marino, Vatikanstadt
Empfehlung: Auch wenn die Grüne Karte in der EU nicht Pflicht ist, empfehlen wir dringend, sie bei Auslandsfahrten immer mitzuführen. Bei einem Unfall im Ausland erleichtert sie die Schadensabwicklung erheblich.
Deckungssummen im Ausland
Die Mindestdeckungssummen für die Kfz-Haftpflichtversicherung variieren je nach Land erheblich. Im Schadenfall gilt immer die Deckungssumme des Landes, in dem der Unfall passiert:
| Land | Mindestdeckungssumme |
|---|---|
| Deutschland | 7,5 Mio. € |
| Belgien | Unbegrenzt |
| Frankreich | Unbegrenzt |
| Österreich | 7 Mio. € |
| Bulgarien | 510.000 € |
Detaillierte Informationen zum Deckungsbereich Ihrer Versicherung finden Sie auf unserer Seite Deckungsbereich.
Kurzzeitkennzeichen im Ausland – Risiken
Das deutsche Kurzzeitkennzeichen ist offiziell nur für den Inland-Gebrauch vorgesehen. In der Praxis wird es in einigen EU-Ländern toleriert, allerdings gibt es erhebliche Risiken:
Warnung: Risiken bei Auslandsfahrten mit Kurzzeitkennzeichen
- Rumänien: Seit 2014 Verbot der Einreise mit deutschen Kurzzeitkennzeichen. Strafen drohen.
- Ungarn, Belgien: Ähnliche Maßnahmen – deutsche Kurzzeitkennzeichen werden nicht anerkannt.
- Frankreich, Niederlande: Vereinzelte Stilllegungen von Fahrzeugen mit Kurzzeitkennzeichen.
Dank bilateraler Abkommen wird das Kurzzeitkennzeichen in einigen Ländern anerkannt:
- Österreich: Abkommen seit 1979 – Überführungsfahrten möglich
- Italien: Abkommen seit 1994 – wird in der Regel akzeptiert
- Dänemark: Abkommen seit ca. 2015 – Anerkennung geregelt
Unsere Empfehlung: Für Auslandsfahrten nutzen Sie besser ein Ausfuhrkennzeichen. Weitere Details finden Sie in unserem Artikel 5-Tages-Kennzeichen im Ausland.
So erhalten Sie die Grüne Karte bei Spartarif
Bei Spartarif erhalten Sie die Grüne Karte ganz einfach:
- Europa-Option wählen: Wählen Sie im Konfigurator bei der Bestellung Ihrer eVB-Nummer die Option „Geltungsbereich Europa".
- PDF per E-Mail erhalten: Nach der Bestellung erhalten Sie die Grüne Karte automatisch als PDF-Dokument per E-Mail.
- Farbig ausdrucken: Drucken Sie die Grüne Karte farbig aus und führen Sie sie bei der Fahrt im Fahrzeug mit.
Mehr Informationen finden Sie auch in unserem Tipps & Tricks Artikel zur Grünen Karte.
Unfall im Ausland – Was tun?
Falls es im Ausland zu einem Unfall kommt, gehen Sie wie folgt vor:
- Unfallstelle sichern und ggf. Polizei rufen (in vielen Ländern Pflicht)
- Grüne Karte vorzeigen – der Unfallgegner und die Polizei benötigen die Versicherungsdaten
- Daten tauschen: Name, Adresse, Kennzeichen, Versicherung des Unfallgegners notieren
- Europäischen Unfallbericht ausfüllen (falls vorhanden)
- Fotos machen – dokumentieren Sie die Unfallstelle und Schäden
- Versicherung informieren – melden Sie den Schaden so schnell wie möglich
Weiterführende Informationen
- Grüne Versicherungskarte – Grundlagen
- Länderinformationen – Komplette Übersicht
- Deckungsbereich Ihrer Versicherung
- Kennzeichenarten im Vergleich
- Tipps & Tricks: Grüne Karte
- 5-Tages-Kennzeichen im Ausland
Häufige Fragen zur Grünen Karte
Was ist die Grüne Versicherungskarte?
In welchen Ländern brauche ich die Grüne Karte?
Wie bekomme ich eine Grüne Karte?
Kann ich die Grüne Karte selbst ausdrucken?
Welche Deckungssummen gelten im Ausland?
Darf ich mit einem Kurzzeitkennzeichen ins Ausland fahren?
Wo finde ich weitere Fragen zum Ausfuhrkennzeichen?
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Jetzt mit Europa-Option bestellenZuletzt aktualisiert am 10. April 2026