Grüne Karte für Überführungsfahrten ins Ausland

Internationaler Versicherungsnachweis für Auslandsfahrten

  • Grüne Karte: In welchen Ländern ist sie Pflicht?
  • Deckungssummen und Länderübersicht
  • Kurzzeitkennzeichen im Ausland – Risiken und Tipps
  • Bei Spartarif mit Europa-Option automatisch inklusive

Grüne Karte für Überführungsfahrten ins Ausland

Wer ein Fahrzeug ins Ausland überführt, sollte die Grüne Versicherungskarte mitführen. Erfahren Sie hier, in welchen Ländern sie Pflicht ist, welche Deckungssummen gelten und welche Risiken bei Auslandsfahrten mit Kurzzeitkennzeichen bestehen.

Was ist die Grüne Karte?

Die Grüne Karte (offiziell: Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr, kurz IVK) ist ein international standardisiertes Dokument, das den Nachweis einer bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung im Ausland erbringt.

Sie wird vom Grüne-Karte-System verwaltet, dem über 45 Länder angehören. Die Karte enthält folgende Informationen:

  • Name und Adresse des Versicherungsnehmers
  • Versicherungsgesellschaft und Policennummer
  • Gültigkeitszeitraum der Versicherung
  • Versicherte Fahrzeuge (Kennzeichen, FIN)
  • Geltungsbereich (Länder, in denen Versicherungsschutz besteht)

Mehr grundlegende Informationen finden Sie auf unserer Seite zur Grünen Versicherungskarte.

In welchen Ländern ist die Grüne Karte Pflicht?

In den EU-Mitgliedstaaten reicht grundsätzlich das Fahrzeugkennzeichen als Versicherungsnachweis. Die Grüne Karte wird aber dringend empfohlen, da sie im Schadenfall die Abwicklung erheblich erleichtert. In folgenden Ländern ist sie Pflicht:

LandGrüne Karte Pflicht?
EU-MitgliedstaatenEmpfohlen (nicht Pflicht)
AlbanienPflicht
TürkeiPflicht
MarokkoPflicht
UkrainePflicht
TunesienPflicht
MoldawienPflicht
NordmazedonienPflicht

Eine vollständige Länderübersicht finden Sie auf unserer Seite Länderinformationen.

Kennzeichen-Abkommen in Europa

In vielen europäischen Ländern reicht das amtliche Kennzeichen als Nachweis einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung aus. Dies gilt für:

  • EU-Mitgliedstaaten: Kennzeichen wird als Versicherungsnachweis anerkannt
  • EWR-Staaten: Island, Liechtenstein, Norwegen
  • Weitere: Schweiz, Andorra, Monaco, San Marino, Vatikanstadt

Empfehlung: Auch wenn die Grüne Karte in der EU nicht Pflicht ist, empfehlen wir dringend, sie bei Auslandsfahrten immer mitzuführen. Bei einem Unfall im Ausland erleichtert sie die Schadensabwicklung erheblich.

Deckungssummen im Ausland

Die Mindestdeckungssummen für die Kfz-Haftpflichtversicherung variieren je nach Land erheblich. Im Schadenfall gilt immer die Deckungssumme des Landes, in dem der Unfall passiert:

LandMindestdeckungssumme
Deutschland7,5 Mio. €
BelgienUnbegrenzt
FrankreichUnbegrenzt
Österreich7 Mio. €
Bulgarien510.000 €

Detaillierte Informationen zum Deckungsbereich Ihrer Versicherung finden Sie auf unserer Seite Deckungsbereich.

Kurzzeitkennzeichen im Ausland – Risiken

Das deutsche Kurzzeitkennzeichen ist offiziell nur für den Inland-Gebrauch vorgesehen. In der Praxis wird es in einigen EU-Ländern toleriert, allerdings gibt es erhebliche Risiken:

Warnung: Risiken bei Auslandsfahrten mit Kurzzeitkennzeichen

  • Rumänien: Seit 2014 Verbot der Einreise mit deutschen Kurzzeitkennzeichen. Strafen drohen.
  • Ungarn, Belgien: Ähnliche Maßnahmen – deutsche Kurzzeitkennzeichen werden nicht anerkannt.
  • Frankreich, Niederlande: Vereinzelte Stilllegungen von Fahrzeugen mit Kurzzeitkennzeichen.

Dank bilateraler Abkommen wird das Kurzzeitkennzeichen in einigen Ländern anerkannt:

  • Österreich: Abkommen seit 1979 – Überführungsfahrten möglich
  • Italien: Abkommen seit 1994 – wird in der Regel akzeptiert
  • Dänemark: Abkommen seit ca. 2015 – Anerkennung geregelt

Unsere Empfehlung: Für Auslandsfahrten nutzen Sie besser ein Ausfuhrkennzeichen. Weitere Details finden Sie in unserem Artikel 5-Tages-Kennzeichen im Ausland.

So erhalten Sie die Grüne Karte bei Spartarif

Bei Spartarif erhalten Sie die Grüne Karte ganz einfach:

  1. Europa-Option wählen: Wählen Sie im Konfigurator bei der Bestellung Ihrer eVB-Nummer die Option „Geltungsbereich Europa".
  2. PDF per E-Mail erhalten: Nach der Bestellung erhalten Sie die Grüne Karte automatisch als PDF-Dokument per E-Mail.
  3. Farbig ausdrucken: Drucken Sie die Grüne Karte farbig aus und führen Sie sie bei der Fahrt im Fahrzeug mit.

Mehr Informationen finden Sie auch in unserem Tipps & Tricks Artikel zur Grünen Karte.

Unfall im Ausland – Was tun?

Falls es im Ausland zu einem Unfall kommt, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Unfallstelle sichern und ggf. Polizei rufen (in vielen Ländern Pflicht)
  2. Grüne Karte vorzeigen – der Unfallgegner und die Polizei benötigen die Versicherungsdaten
  3. Daten tauschen: Name, Adresse, Kennzeichen, Versicherung des Unfallgegners notieren
  4. Europäischen Unfallbericht ausfüllen (falls vorhanden)
  5. Fotos machen – dokumentieren Sie die Unfallstelle und Schäden
  6. Versicherung informieren – melden Sie den Schaden so schnell wie möglich

Weiterführende Informationen

Häufige Fragen zur Grünen Karte

Was ist die Grüne Versicherungskarte?
Die Grüne Karte (offiziell: Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr, IVK) ist ein standardisiertes Dokument, das den Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz im Ausland nachweist. Sie wird in über 45 Ländern anerkannt und enthält alle relevanten Versicherungsdaten.
In welchen Ländern brauche ich die Grüne Karte?
Die Grüne Karte ist Pflicht in: Albanien, Türkei, Marokko, Ukraine, Tunesien, Moldawien und Nordmazedonien. In EU-Mitgliedstaaten reicht das Kennzeichen als Versicherungsnachweis, die Grüne Karte wird aber dringend empfohlen.
Wie bekomme ich eine Grüne Karte?
Bei Spartarif erhalten Sie die Grüne Karte automatisch, wenn Sie bei der Bestellung Ihrer eVB-Nummer die Europa-Option wählen. Die Grüne Karte wird Ihnen als PDF per E-Mail zugesendet.
Kann ich die Grüne Karte selbst ausdrucken?
Ja, Sie erhalten die Grüne Karte als PDF per E-Mail und können sie selbst farbig ausdrucken. Der Ausdruck wird in allen teilnehmenden Ländern anerkannt. Achten Sie auf einen qualitativ hochwertigen Ausdruck.
Welche Deckungssummen gelten im Ausland?
Die Deckungssummen variieren je nach Land erheblich. In Deutschland gelten 7,5 Mio. € Mindestdeckung, in Belgien und Frankreich unbegrenzt, in Österreich 7 Mio. € und in Bulgarien nur 510.000€. Im Schadenfall gilt immer die Deckungssumme des Landes, in dem der Unfall passiert.
Darf ich mit einem Kurzzeitkennzeichen ins Ausland fahren?
Das Kurzzeitkennzeichen ist offiziell nur für Deutschland gültig. In einigen EU-Ländern wird es teilweise toleriert (z.B. Österreich, Italien, Dänemark), aber in anderen Ländern wie Rumänien, Ungarn oder Belgien drohen Strafen. Für Auslandsfahrten empfehlen wir ein Ausfuhrkennzeichen.
Wo finde ich weitere Fragen zum Ausfuhrkennzeichen?
Alle häufigen Fragen zur Ausfuhrkennzeichen Versicherung – Kosten, Laufzeiten, Online-Bestellung und Unterschied zum Kurzzeitkennzeichen – finden Sie in unserer FAQ-Kategorie: versicherungsspartarif.de/faq/ausfuhrkennzeichen
Fachlich geprueft — Spartarif GmbH, registrierter Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO. Reg.-Nr. D-R3T6-ATZ7D-18 (IHK Muenchen und Oberbayern).

eVB-Nummer mit Grüner Karte bestellen

Bestellen Sie Ihre eVB-Nummer mit Europa-Option und erhalten Sie die Grüne Karte automatisch als PDF per E-Mail. Ab 21,40 €.

Jetzt mit Europa-Option bestellen

Zuletzt aktualisiert am 10. April 2026