Das Kurzzeitkennzeichen

So einfach funktioniert's

  • Maximal 5 Tage gültig
  • Nur für ein Fahrzeug
  • Probe- & Überführungsfahrten
  • Gelbes Datumsfeld

Das Kurzzeitkennzeichen - so einfach funktioniert’s

Das Kurzzeitkennzeichen ist ein nationales Kennzeichen, das für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten genutzt wird. Es ist maximal 5 Tage gültig und darf nur an einem einzigen Fahrzeug verwendet werden.

Erkennbar ist es an dem gelben Feld am rechten Rand, in dem das Ablaufdatum (Tag, Monat, Jahr) eingeprägt ist.

Wichtig zu wissen

Seit dem 01. April 2015 gelten verschärfte Regeln für die Zuteilung. Ein Fahrzeug braucht nun eine gültige Hauptuntersuchung (HU/TÜV), um ein Kurzzeitkennzeichen ohne Einschränkungen nutzen zu können.

Kurzzeitkennzeichen werden ausschließlich mit einer Haftpflichtversicherung versichert. Teil- und Vollkasko-Versicherungen sind lediglich in Ausnahmefällen möglich und ziehen in der Regel eine Versicherungsbindung nach sich. Die maximale Laufzeit einer Zulassung mit Kurzzeitkennzeichen beträgt maximal sechs Tage. Innerhalb dieses Zeitraums darf sich das Fahrzeug ganz normal auf öffentlichen Straßen bewegen.

Die Frist endet mit dem Ende des auf den Nummernschildern eingeprägten Tages – danach gilt das Fahrzeug als nicht zugelassen und darf entsprechend nicht mehr öffentlich bewegt oder geparkt werden.

Wer mag, kann die Laufzeit seiner Kurzzeitkennzeichen über die Kurzzeitkennzeichen-Versicherung anpassen. Bei der ITS haben Sie beispielsweise die Möglichkeit, anstelle von sechs bzw. fünf Tagen nur drei Tage zu wählen. Das macht beispielsweise dann Sinn, wenn die Überführungs- oder Testfahrt nicht viel Zeit in Anspruch nimmt – und ist deutlich günstiger.

Diese Einsatzmöglichkeiten gibt es

Damit Sie prüfen können, ob Kurzzeitkennzeichen für Ihr Vorhaben geeignet sind, haben wir im Nachfolgenden die Einsatzmöglichkeiten dargestellt.

Test- und Probefahrten

Soll ein Fahrzeug erworben werden, so liegt nicht immer eine Zulassung vor. Gerade der Erwerb eines Pkws von Privat erschwert die Probefahrt, wenn das Kfz abgemeldet beziehungsweise stillgelegt ist. In diesen Fällen können Kurzzeitkennzeichen verwendet werden.

Überführungsfahrten

Muss ein Fahrzeug überführt werden, kann das Kurzzeitkennzeichen auch hier eine gute Hilfestellung bieten. Mit einem Nutzungszeitraum von maximal sechs Tagen lassen sich Überführungen innerhalb Deutschlands in der Regel gut bewerkstelligen.

Fahrten zu Kfz-Werkstätten

Hat ein Fahrzeug keine gültige Hauptuntersuchung und Mängel, so kann das Kurzzeitkennzeichen mit Ausnahmegenehmigung ohne TÜV beantragt werden. Die Fahrt darf jedoch nur zur nächstgelegenen Werkstatt im Zulassungsbezirk erfolgen.

Fahrzeugexporte

Wer ein Fahrzeug ins Ausland bringen möchte, kann dafür prinzipiell das Kurzzeitkennzeichen nutzen. Im Zweifelsfalle sollte jedoch das Ausfuhrkennzeichen genutzt werden, da nicht alle Länder das Kurzzeitkennzeichen anerkennen.

So erhalten Sie Ihre Kurzkennzeichen

Sie können das Kurzzeitkennzeichen bei jeder beliebigen Kfz-Zulassungsbehörde beantragen. Voraussetzung dafür sind folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • Fahrzeugbrief und Stilllegungsbescheinigung (unter Umständen auch als Kopie akzeptiert)
  • Bestätigung über gültige und bestandene Hauptuntersuchung
  • Kurzzeitkennzeichen eVB als Versicherungsbestätigung

Außerdem werden Gebühren und Kosten für Zulassung und Schilder fällig. Über diese können Sie sich in unserem Ratgeber Kurzzeitkennzeichen Kosten informieren.

Anbringung am Fahrzeug

Wie gewöhnliche Kfz-Nummernschilder auch, werden Überführungskennzeichen bei Pkws, Transportern und Lkws sowohl vorne als auch hinten am Fahrzeug an den vorgesehenen Stellen angebracht und müssen gut sichtbar sein. Dabei gibt es keine gesonderten Schilder für Front und Heck, weil sich auf den Überführungskennzeichen lediglich das Zulassungssiegel und keine Prüfplakette befindet. Anhänger und Motorräder benötigen lediglich ein Kurzzeitkennzeichen für das Heck.