
Das Kurzzeitkennzeichen
So einfach funktioniert's
- Maximal 6 Tage gültig
- Nur für ein Fahrzeug
- Probe- & Überführungsfahrten
- Gelbes Datumsfeld
Das Kurzzeitkennzeichen - so einfach funktioniert’s
Das Kurzzeitkennzeichen ist ein nationales Kennzeichen, das für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten genutzt wird. Es ist maximal 6 Tage gültig und darf nur an einem einzigen Fahrzeug verwendet werden.
Erkennbar ist es an dem gelben Feld am rechten Rand, in dem das Ablaufdatum (Tag, Monat, Jahr) eingeprägt ist.
Wichtig zu wissen
Seit dem 01. April 2015 gelten verschärfte Regeln für die Zuteilung. Ein Fahrzeug braucht nun eine gültige Hauptuntersuchung (HU/TÜV), um ein Kurzzeitkennzeichen ohne Einschränkungen nutzen zu können.
Kurzzeitkennzeichen werden ausschließlich mit einer Haftpflichtversicherung versichert. Teil- und Vollkasko-Versicherungen sind lediglich in Ausnahmefällen möglich und ziehen in der Regel eine Versicherungsbindung nach sich. Die maximale Laufzeit einer Zulassung mit Kurzzeitkennzeichen beträgt maximal sechs Tage. Innerhalb dieses Zeitraums darf sich das Fahrzeug ganz normal auf öffentlichen Straßen bewegen.
Die Frist endet mit dem Ende des auf den Nummernschildern eingeprägten Tages – danach gilt das Fahrzeug als nicht zugelassen und darf entsprechend nicht mehr öffentlich bewegt oder geparkt werden.
Wer mag, kann die Laufzeit seiner Kurzzeitkennzeichen über die Kurzzeitkennzeichen-Versicherung anpassen. Bei der Spartarif haben Sie beispielsweise die Möglichkeit, anstelle von sechs bzw. fünf Tagen nur drei Tage sowie einen Tag zu wählen. Das macht beispielsweise dann Sinn, wenn die Überführungs- oder Testfahrt nicht viel Zeit in Anspruch nimmt – und ist deutlich günstiger.
Diese Einsatzmöglichkeiten gibt es
Damit Sie prüfen können, ob Kurzzeitkennzeichen für Ihr Vorhaben geeignet sind, haben wir im Nachfolgenden die Einsatzmöglichkeiten dargestellt.
Test- und Probefahrten
Soll ein Fahrzeug erworben werden, so liegt nicht immer eine Zulassung vor. Gerade der Erwerb eines Pkws von Privat erschwert die Probefahrt, wenn das Kfz abgemeldet beziehungsweise stillgelegt ist. In diesen Fällen können Kurzzeitkennzeichen verwendet werden.
Überführungsfahrten
Muss ein Fahrzeug überführt werden, kann das Kurzzeitkennzeichen auch hier eine gute Hilfestellung bieten. Mit einem Nutzungszeitraum von maximal sechs Tagen lassen sich Überführungen innerhalb Deutschlands in der Regel gut bewerkstelligen.
Fahrten zu Kfz-Werkstätten
Hat ein Fahrzeug keine gültige Hauptuntersuchung und Mängel, so kann das Kurzzeitkennzeichen mit Ausnahmegenehmigung ohne TÜV beantragt werden. Die Fahrt darf jedoch nur zur nächstgelegenen Werkstatt im Zulassungsbezirk erfolgen.
Fahrzeugexporte
Wer ein Fahrzeug ins Ausland bringen möchte, kann dafür prinzipiell das Kurzzeitkennzeichen nutzen. Im Zweifelsfalle sollte jedoch das Ausfuhrkennzeichen genutzt werden, da nicht alle Länder das Kurzzeitkennzeichen anerkennen.
So erhalten Sie Ihre Kurzkennzeichen
Sie können das Kurzzeitkennzeichen bei jeder beliebigen Kfz-Zulassungsbehörde beantragen. Voraussetzung dafür sind folgende Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
- Fahrzeugbrief und Stilllegungsbescheinigung
- Bestätigung über gültige und bestandene Hauptuntersuchung
- Kurzzeitkennzeichen eVB als Versicherungsbestätigung
Außerdem werden Gebühren und Kosten für Zulassung und Schilder fällig. Über diese können Sie sich in unserem Ratgeber Kurzzeitkennzeichen Kosten informieren.
Anbringung am Fahrzeug
Überführungskennzeichen werden – wie normale Kfz-Kennzeichen – bei Pkw, Transportern und Lkw vorne und hinten an den dafür vorgesehenen Stellen angebracht und müssen gut lesbar sein. Vorne und hinten ist das Schild gleich, weil auf dem Überführungskennzeichen nur das Zulassungssiegel steht und keine Prüfplakette. Bei Anhängern und Motorrädern reicht das Kurzzeitkennzeichen hinten.
Häufige Fragen zum Kurzzeitkennzeichen
Die wichtigsten Fragen rund um Gültigkeit, Verwendung und Versicherung — kompakt beantwortet. Für Detailfragen siehe auch unseren FAQ-Bereich.
Wie lange ist ein Kurzzeitkennzeichen gültig?
Ein Kurzzeitkennzeichen ist nach §16a Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) maximal 5 Tage gültig. Der Tag der Zuteilung wird mitgezählt. Beispiel: Wird das Kennzeichen am 1. Mai zugeteilt, endet die Gültigkeit am 5. Mai um 24 Uhr. In der Praxis ergibt das eine Nutzungsdauer von 6 Kalendertagen, weshalb teilweise auch von einem 6-Tages-Kennzeichen gesprochen wird.
Kann das Kurzzeitkennzeichen verlängert werden?
Nein, das Kurzzeitkennzeichen kann nicht verlängert werden. Nach Ablauf des auf dem gelben Datumsfeld eingeprägten Tages erlischt die Zulassung. Wird ein längerer Versicherungsschutz benötigt, ist ein Ausfuhrkennzeichen (9 bis 360 Tage) oder eine reguläre Anmeldung nötig.
Wer darf mit einem Kurzzeitkennzeichen fahren?
Mit einem Kurzzeitkennzeichen dürfen alle Personen fahren, die im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für die jeweilige Fahrzeugklasse sind. Das Kennzeichen ist an das Fahrzeug gebunden, nicht an eine bestimmte Person. Der Versicherungsschutz gilt für alle berechtigten Fahrer.
Welche Fahrten sind mit einem Kurzzeitkennzeichen erlaubt?
Erlaubt sind ausschließlich Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten in Deutschland. Konkret: Probefahrten vor dem Kauf, Überführung eines gekauften Fahrzeugs, Fahrten zur HU (TÜV) und zur nächstgelegenen Werkstatt im Zulassungsbezirk. Private Spazierfahrten oder gewerbliche Nutzung sind nicht zulässig.
Wo gilt das Kurzzeitkennzeichen — auch im Ausland?
Standardmäßig gilt das Kurzzeitkennzeichen in Deutschland. Für Fahrten ins Ausland muss zusätzlich die Grüne Versicherungskarte mitbestellt werden, dann ist es in den meisten EU-Ländern gültig. Achtung: Einige Länder (z. B. Italien) erkennen Kurzzeitkennzeichen nicht zuverlässig an — für endgültige Exporte ist das Ausfuhrkennzeichen die sicherere Wahl.
Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen?
Die Gesamtkosten setzen sich aus drei Posten zusammen: Versicherung (eVB) ab 21,40 €, Zulassungsgebühr ca. 13–15 €, Schilderprägung 20–30 €. Insgesamt liegen die Kosten je nach Region und Fahrzeugtyp bei rund 60–90 €.
Brauche ich TÜV für ein Kurzzeitkennzeichen?
Seit der FZV-Reform 2015 ist eine gültige Hauptuntersuchung (HU) grundsätzlich erforderlich. Ausnahme: Mit einer Ausnahmegenehmigung der Zulassungsstelle ist die Fahrt zur nächstgelegenen TÜV-Prüfstelle oder Werkstatt im Zulassungsbezirk auch ohne gültigen TÜV erlaubt.
Was unterscheidet das Kurzzeitkennzeichen vom Überführungskennzeichen?
Beide Begriffe bezeichnen dasselbe Kennzeichen — das gelbe 5-Tages-Kennzeichen nach §16a FZV. „Überführungskennzeichen“ ist die umgangssprachliche Bezeichnung für die häufigste Nutzung. Davon zu unterscheiden ist das rote Ausfuhrkennzeichen (auch Zollkennzeichen) für Auslandsexporte mit längerer Gültigkeit.
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Zuletzt aktualisiert am 10. April 2026
