eVB-Nummer für die Kfz-Zulassung
Sofort online erhalten — direkt zur Zulassungsstelle
- 7-stelliger Code, sofort per E-Mail
- Bei jeder Zulassungsstelle gültig
- 6 Monate Einlösezeit
- Ab 21,40 € für Kurzzeitkennzeichen
Was ist die eVB-Nummer und wofür brauche ich sie bei der Zulassung?
Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) ist der digitale Nachweis, dass für ein Fahrzeug eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Ohne eVB-Nummer kann in Deutschland kein Fahrzeug zugelassen werden — weder bei der Erstzulassung noch bei einer Ummeldung, Wiederzulassung oder einem Halterwechsel.
Die eVB-Nummer hat 2008 die alte Doppelkarte (Versicherungsbestätigung auf Papier) abgelöst. Sie wird zentral durch die GDV Service GmbH verwaltet und ist deutschlandweit bei jeder Zulassungsstelle online abrufbar — Vorzeigen einer ausgedruckten Bestätigung ist deshalb nicht mehr nötig, der 7-stellige Code reicht.
Eine ausführliche Erklärung zur eVB als solcher finden Sie in unserem eVB-Nummer-Ratgeber. Diese Seite konzentriert sich auf den konkreten Zulassungsprozess.
Wann brauche ich eine eVB-Nummer für die Zulassung?
Die eVB-Nummer ist in folgenden Fällen Pflicht-Bestandteil der Zulassungsunterlagen:
- Erstzulassung eines Neu- oder Gebrauchtwagens
- Halterwechsel (Ummeldung auf einen neuen Eigentümer)
- Wiederzulassung eines stillgelegten oder abgemeldeten Fahrzeugs
- Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens (gelbes 5-Tages-Kennzeichen, §16a FZV)
- Beantragung eines Ausfuhrkennzeichens für den Export ins Ausland
- Versichererwechsel innerhalb der Versicherungsperiode (selten)
Welche Unterlagen brauche ich zusätzlich zur eVB-Nummer?
Die eVB-Nummer ist ein Pflicht-Dokument von mehreren. Hier die vollständige Checkliste für die Zulassungsstelle:
| Unterlage | Pflicht / Optional | Hinweis |
|---|---|---|
| eVB-Nummer | Pflicht | 7-stelliger Code, digital oder ausgedruckt |
| Personalausweis / Reisepass | Pflicht | Bei Reisepass: zusätzlich Meldebestätigung |
| Zulassungsbescheinigung Teil I | Pflicht | Ehemals Fahrzeugschein |
| Zulassungsbescheinigung Teil II | Pflicht | Ehemals Fahrzeugbrief |
| HU-Bericht (TÜV) | Pflicht | Sofern Fahrzeug älter als 3 Jahre |
| SEPA-Lastschriftmandat | Pflicht | Für die Kfz-Steuer (Hauptzollamt) |
| Vollmacht | Bei Vertretung | Wenn ein Dritter zulässt |
| Gewerbenachweis / HR-Auszug | Bei Firmen | Original oder beglaubigte Kopie |
Schritt für Schritt: eVB-Nummer beantragen und Fahrzeug zulassen
- Schritt 1: Fahrzeug- und Versicherungsdaten online eingeben
Wählen Sie im Spartarif-Konfigurator den Fahrzeugtyp (PKW, LKW, Wohnmobil, Anhänger, Motorrad), die Laufzeit (1, 3, 5 oder 6 Tage für Kurzzeitkennzeichen) und den Geltungsbereich (Deutschland oder Europa mit Grüner Karte).
- Schritt 2: Sicher online bezahlen
Bezahlen Sie per PayPal, Kreditkarte (Visa, Mastercard), Apple Pay, Google Pay, Klarna oder SOFORT-Überweisung. Die Zahlung ist SSL-verschlüsselt und DSGVO-konform.
- Schritt 3: eVB-Nummer per E-Mail erhalten
Innerhalb von unter 60 Sekunden erhalten Sie die 7-stellige eVB-Nummer per E-Mail (und auf Wunsch per SMS). Die eVB ist sofort aktiv und im GDV-System hinterlegt.
- Schritt 4: Mit Unterlagen zur Zulassungsstelle
Bringen Sie zur Zulassungsstelle: eVB-Nummer (auf Smartphone oder ausgedruckt), Personalausweis, Zulassungsbescheinigung Teil I + II, HU-Bericht und SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer mit. Die Zulassung ist in der Regel in 30–60 Minuten erledigt.
Tipp: eVB-Nummer auf dem Handy reicht
Die meisten Zulassungsstellen akzeptieren die eVB-Nummer direkt aus der Bestätigungs-E-Mail auf dem Smartphone. Ein Ausdruck ist nicht erforderlich. Spartarif sendet zusätzlich eine PDF-Datei zum Download.
Wie lange ist die eVB-Nummer gültig?
Die eVB-Nummer hat zwei unterschiedliche Gültigkeits-Dimensionen, die nicht verwechselt werden sollten:
- Einlösezeit: Ab Ausstellung haben Sie in der Regel 6 Monate Zeit, die Zulassung tatsächlich vorzunehmen. Danach verfällt die eVB.
- Versicherungslaufzeit: Die eigentliche Versicherung beginnt mit dem Tag der Zulassung — bei einem Kurzzeitkennzeichen also für 5 Tage (§16a FZV, mit dem Zuteilungstag = 6 Nutzungstage).
Eine Verlängerung der eVB ist nicht möglich. Wird sie nicht verwendet, ersetzt Spartarif die abgelaufene eVB auf Anfrage kostenlos durch eine neue.
Was kostet die eVB-Nummer für die Zulassung?
Die Kosten hängen vom Zweck der Zulassung ab:
- Reguläre Erstzulassung mit klassischer Kfz-Versicherung: Die eVB ist im Versicherungstarif inklusive — der Versicherer stellt sie kostenlos zur Verfügung.
- Kurzzeitkennzeichen (5–6 Tage): Bei Spartarif ab 21,40 € für PKW im Standardtarif Deutschland, inklusive eVB-Nummer.
- Ausfuhrkennzeichen (9–360 Tage): Ab ca. 79,95 € — siehe Ausfuhrkennzeichen-Versicherung.
Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO · Reg.-Nr. D-R3T6-ATZ7D-18 (IHK München und Oberbayern)
Häufige Fragen zur eVB-Nummer für die Zulassung
Brauche ich für die Zulassung zwingend eine eVB-Nummer?
Ja. Die eVB-Nummer ist nach §23 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) zwingender Bestandteil der Zulassungsunterlagen. Ohne gültige eVB kann die Zulassungsstelle das Fahrzeug nicht zulassen — egal ob Erstzulassung, Ummeldung, Wiederzulassung oder Halterwechsel.
Welche Unterlagen brauche ich neben der eVB-Nummer für die Zulassung?
Sie benötigen: Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung, Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) und Teil II (ehemals Fahrzeugbrief), gültiger HU-Bericht (TÜV) sofern älter als 3 Jahre, SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer und bei Gewerbe einen Handelsregisterauszug oder Gewerbenachweis.
Wie lange ist die eVB-Nummer für die Zulassung gültig?
Die eVB-Nummer ist nach Ausstellung in der Regel 6 Monate gültig — innerhalb dieses Zeitraums müssen Sie die Zulassung vornehmen. Wird die eVB nicht eingelöst, verfällt sie automatisch. Spartarif ersetzt verfallene eVB-Nummern auf Wunsch kostenlos.
Wie lange dauert es, bis ich die eVB-Nummer per E-Mail erhalte?
Bei Spartarif erhalten Sie die eVB-Nummer sofort nach erfolgreicher Online-Zahlung — in der Regel innerhalb von unter 60 Sekunden per E-Mail (auf Wunsch zusätzlich per SMS). Eine separate Aktivierung ist nicht nötig.
Funktioniert die eVB-Nummer bei jeder Zulassungsstelle in Deutschland?
Ja. Die eVB-Nummer wird zentral über die GDV Service GmbH (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) vergeben und ist deutschlandweit bei jeder Zulassungsstelle gültig — die Daten werden online verifiziert.
Was kostet die eVB-Nummer für die Zulassung?
Bei Spartarif erhalten Sie die eVB-Nummer ab 21,40 € für ein Kurzzeitkennzeichen (PKW, Standard-Versicherung). Für reguläre Fahrzeuganmeldung mit klassischer Kfz-Versicherung ist die eVB-Nummer beim Versicherer kostenlos im Tarif enthalten.
Kann ich die eVB-Nummer bei der Zulassungsstelle ausdrucken oder reicht das Handy?
Beides funktioniert. Die Zulassungsstelle benötigt nur den 7-stelligen Code — Sie können die eVB-Nummer auf dem Smartphone in der Bestätigungs-E-Mail vorzeigen oder ausgedruckt mitbringen. Spartarif sendet zusätzlich eine PDF-Datei zum Download.
Was ist der Unterschied zwischen eVB-Nummer und Doppelkarte?
Die eVB-Nummer hat 2008 die alte Doppelkarte (gelb-weiße Versicherungsbestätigung in Papierform) abgelöst. Heute wird sie ausschließlich digital über das GDV-System abgewickelt. Die Doppelkarte wird nur noch im Ausnahmefall (z. B. Ausfuhrkennzeichen) zusätzlich versendet.
Weiterführende Themen rund um eVB & Zulassung
- eVB-Nummer für Kurzzeitkennzeichen jetzt bestellen — ab 21,40 €, sofort per E-Mail
- eVB-Nummer-Ratgeber — alles über die elektronische Versicherungsbestätigung
- Kurzzeitkennzeichen — wie lange gültig & Nutzung — Detail-Infos zum gelben 5-Tages-Kennzeichen
- Zulassungsunterlagen-Übersicht — Checkliste für die Zulassungsstelle
- Kurzzeitkennzeichen-Kosten — alle Posten im Überblick
Zuletzt aktualisiert am 27. April 2026
