Storno und Folgen
Rechtliche Grundlage
- •Kein gesetzliches Widerrufsrecht für Kurzzeitkennzeichen- und Ausfuhrkennzeichenversicherungen mit einer Laufzeit unter 30 Tagen.
- •Der Gesetzgeber hat das Widerrufsrecht für diese Art von Versicherungen explizit ausgeschlossen.
- •Begründung: Die Versicherung wird individuell auf den Käufer zugeschnitten und sofort aktiviert.
Ablauf nach Kauf
- •Sofortige Aktivierung: Versicherungsschutz wird unmittelbar nach Kauf aktiviert.
- •Anmeldung beim GdV: Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) wird zentral beim Gesamtverband der Versicherer (GdV) hinterlegt. eVB steht sofort für die Zulassung bei Kfz-Zulassungsstellen bereit. Gültigkeit im Zentralcomputer des GdV: 10 Tage.
- •Kurzzeitkennzeichen/Ausfuhrkennzeichen kann für 4 Wochen aktiviert und zugelassen werden.
- •Zahlungsabwicklung: Versicherungsprämie und Versicherungssteuer werden direkt abgeführt.
Kosten und Arbeitsaufwand nach Kauf (nicht erstattungsfähig)
- •Beantragungskosten beim GdV
- •Abführung der Versicherungssteuer
- •Abführung der Versicherungsprämie an den Versicherer
- •Buchungskosten beim Steuerberater
- •Provision bei PayPal oder anderen Inkassounternehmen
Folgen einer Stornierung
Keine Rückabwicklung im Regelfall: Aufgrund der sofortigen Aktivierung und individuellen Ausstellung ist eine Rückabwicklung nicht vorgesehen.
Erheblicher Aufwand und Kosten bei einer Stornierung:
- •Meldung/Stornierung beim GdV (erst nach Ablauf der Aktivierungszeit)
- •Meldung bei der Versicherungsgesellschaft
- •Rückabwicklung der Zahlung beim Versicherer
- •Rückabwicklung der Versicherungssteuer
- •Erneute Buchungskosten beim Steuerberater
- •Verlust der Postgebühren
- •Zusätzliche Kosten durch Rückzahlung (z.B. bei PayPal)
Bereits angefallene Kosten werden nicht erstattet.
Ausnahmefälle
Bei außergewöhnlichen Gründen wird eine individuelle Lösung angestrebt.
Dies stellt jedoch eine Kulanzleistung dar und ist kein gesetzlicher Anspruch.
Zentrale Aussagen
- •Kein Widerrufsrecht bei Kurzzeitversicherungen unter 30 Tagen.
- •Sofortige Aktivierung macht eine Rückabwicklung praktisch unmöglich.
- •Alle angefallenen Kosten sind nicht erstattungsfähig.
- •Stornierung ist nur in echten Ausnahmefällen und als Kulanz möglich.
Stand: 03.03.2026