Geschäftsbesorgungsvertrag und Maklervollmacht
Vertragsbedingungen für die Versicherungsvermittlung
zwischen Interessenten /Auftraggeber / Herrn / Frau
und
Spartarif Versicherungsmakler GmbH, Georg-Angermair-Str. 1 in 81245 München (nachfolgend „Makler“ genannt)
§ 1 Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Makler und dem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Sofern der Auftraggeber auf die Einbeziehung seiner eigenen Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen hinweist, so wird deren Einbeziehung ausdrücklich widersprochen. Individuelle Vertragsabreden vom Makler haben Vorrang.
§ 2 Vertragsgegenstand
Der Auftraggeber beauftragt den Makler alle bestehende oder abzuschließende Versicherungsverträge auf Zweckmäßigkeit, Richtigkeit und/oder marktgerechte Prämiensätze zu überprüfen, gebotene Änderungen zu veranlassen und diese Versicherungsverträge abzuschließen und zu verwalten. Ein Versicherungsvertrag kommt allein mit dem jeweiligen Versicherer zustande. Dabei gelten die Allgemeinen Bedingungen des jeweiligen Versicherers.
Der Makler bedient sich zur Erfüllung seiner Pflichten, insbesondere zur Durchführung, Vermittlung, der Verwaltung der übernommenen Verträge der Kompass Versicherungsmakler, Wirtschaftsberatung GmbH, Schwanthalerstr. 124 in 80339 München, u. a. der Fonds Finanz Maklerservice GmbH, Riesstrasse 25 in 80992 München. Rechte und Pflichten aus allen Verträgen gehen an den Beauftragten über.
Mit einer Vertragsübernahme willigt der Auftraggeber bereits jetzt im Wege der Rechtsnachfolge (Verkauf des Geschäftsbetriebes / Tod des Maklers) innerhalb einer angemessenen Frist ein, mit dem Rechtsnachfolger das Vertragsverhältnis fortzuführen.
§ 3 Leistungsumfang des Maklers
Der Makler erbringt seine Dienstleistung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere mit dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG).
Kriterien für die Auswahl eines Versicherers ist ein schriftlicher Kundenwunsch bzw. -auftrag. Liegt dieser nicht vor entscheidet der Makler über das Preis-Leistungs-Verhältnis, Bonität, Sicherheit, Schnelligkeit der Schadenabwicklung sowie Bereitschaft zur Kulanz.
Der Makler ist an keine Versicherungsgesellschaft gebunden, er ist als unabhängiger Versicherungsvermittler tätig und steht wirtschaftlich auf Seiten des Auftraggebers, dessen Interessen er wahrzunehmen hat. Von der Beratung und Betreuung sind Direktversicherer oder Unternehmen, die dem Makler keine Vergütung gewähren ausgeschlossen. Falls der Auftraggeber dies wünscht, wird hierfür im Einzelfall ein gesondertes Entgelt vereinbart (siehe auch § 7).
Prämie und Leistungen der Versicherer unterliegen hohen Schwankungen, weshalb der Abschluss von Versicherungsverträgen seitens des Maklers nicht abschließend ist.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, für ihn erkennbare vertrags- und risikorelevante Änderungen, die den Versicherungsschutz betreffen (z.B. Umzug, Familiengründung Anschaffungen) sind dem Makler unverzüglich mitzuteilen. Unvollständige Angaben des Auftraggebers können einen Verlust bzw. Ausschluss des Versicherungsschutzes zur Folge haben.
Für eigene bzw. ausgehändigte Versicherungsanalysen nimmt der Makler Urheberrechtsschutz in Anspruch. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Arbeitsergebnisse und -Konzepte nur mit einer vorherigen schriftlichen Einwilligung des Maklers an Dritte weiterzugeben. Eine Haftungsverantwortung des Maklers für den Inhalt gegenüber Dritten wird ausgeschlossen.
§ 5 Vertragsdauer
Der Maklervertrag beginnt am __________ und wird auf unbestimmte Dauer geschlossen. Der Maklervertrag kann von beiden Seiten in Textform jederzeit aufgehoben werden.
Von Seiten des Maklers aber nicht zur Unzeit, es sei denn, es liegt ein wichtiger Grund vor.
§ 6 Online-Vertragsschluss
Im Webshop des Maklers hat der Auftraggeber die Möglichkeit, aus verschiedenen Versicherungssparten gezielt auszuwählen und seine persönliche Auswahl treffen.
Diese Auswahl ist ein unverbindlicher Auftrag zur Vermittlung oder durch entsprechendes Anklicken ein verbindlicher Wunsch zum Abschluss der ausgewählten Versicherungsprodukte.
Ein verbindlicher Versicherungsvertrag kommt erst dann zustande, wenn der Makler die ausgewählte Versicherungsanfrage annimmt.
Der Auftraggeber bestätigte sein Einverständnis mit dem Maklervertrag und seinen Anlagen (siehe Rechtliche Hinweise Absatz A bis E und Absatz Online-Vertragsabschluss) durch Anklicken. Diese elektronische Zustimmung gilt als rechtsverbindliche Willenserklärung im Sinne und ist einer handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt. Die Zustimmung wurde protokolliert und ist für beide Parteien verbindlich.
§ 7 Vergütung
Die Leistungen des Maklers werden durch die Versicherer abgegolten, für den Auftraggeber entstehen keine Kosten, solange die Betreuung durch diesen Maklerauftrag ungekündigt besteht. Bei Beauftragung eines weiteren bzw. anderen Vermittlers durch den Auftraggeber ist dem Makler die unbezahlte Courtage bis zur Aufhebung dieses Vertrages vom Auftraggeber selbst zu erstatten. Der Makler ist durch den jeweiligen Versicherer zum Prämieninkasso gegenüber dem Auftraggeber berechtigt. Bei schriftlicher Beauftragung und Abschluss zum Tarifwechsel § 204 VVG erhält der Makler vom Kunden eine einmalige Servicegebühr von 2,5 Gesamtmonatsbeiträgen (alter Gesamtmonatsbeitrag). Die Servicegebühr kann nach Vereinbarung in 6 Monatsraten bezahlt werden. Es ist auch dann verdient, wenn die Vertragsumstellung nicht durch den Makler herbeigeführt wurde und der Tarifwechsel innerhalb der nächsten 24 Monate nach Auftragserteilung erfolgt. Auf Anforderung stellt der Auftraggeber eine Kopie des aktuellen Versicherungsscheins zur Verfügung (siehe auch Rechtliche Hinweise und Erstinformation.)
§ 8 Maklervollmacht
Mit Beauftragung des Maklers auch im Sinne des § 6 dieser Bedingungen bevollmächtigt der Auftraggeber den Makler oder dessen Beauftragten bzw. Rechtsnachfolger zur Regelung seiner Versicherungsverhältnisse zur Betreuung und Beschaffung seiner Versicherungsangelegenheiten des erforderlichen Versicherungsschutzes. Diese Vollmacht (Maklervollmacht) umfasst dabei insbesondere
- die uneingeschränkte aktive und passive Vertretung des Auftraggebers gegenüber den jeweiligen Versicherern einschließlich der Abgabe und Entgegennahme aller die Versicherungsverträge betreffenden Willenserklärungen und Anzeigen;
- die Änderung, Verlängerung, Kündigung bestehender und den Abschluss neuer Versicherungsverträge;
- zur Einholung von Informationen zu bestehenden Verträgen, auch nach § 204 VVG, sowie Abwicklungen bei Tarifwechsel;
- die Geltendmachung der Versicherungsleistungen aus dem vom Makler vermittelten bzw. betreuten Versicherungsverhältnissen und die sonstige Mitwirkung bei der Schadensregulierung;
- Vertretung des Auftrag- bzw. Vollmachtgebers bei Korrespondenz mit Versicherern, Behörden und Sozialversicherungsträgern;
- die Erteilung von Untervollmachten an andere Versicherungsmakler bzw. Versicherungsvertreter;
- Inkasso und Zahlungen aus Abrechnungen oder Schadensabwicklungen entgegenzunehmen;
- die Einreichung von Eingaben an die Aufsichtsbehörde im Namen des Versicherungsnehmers;
- Inkasso und Zahlungen aus Abrechnungen oder Schadensabwicklungen entgegenzunehmen.
Der Makler ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Vollmacht des Auftraggebers ist zeitlich nicht befristet. Sie kann vom Auftraggeber widerrufen werden. Die Vollmacht ist auch ohne Unterschrift des Auftraggebers gültig (siehe auch § 6).
§ 9 Datenschutz
Die in der Anlage beigefügten Datenschutzbestimmungen nach DSGVO von Ziffer 1 bis 3 sind Bestandteile dieses Vertrages (siehe auch Rechtliche Hinweise)
§ 10 Haftung
Die Haftung des Maklers ist im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung seiner vertraglichen Pflichten auf einen vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden und für jeden Schadensfall auf die zum Zeitpunkt der Pflichtverletzung gültige Mindestversicherungssumme je Schadensfall nach § 9 Abs. 2 VersVermV begrenzt. Der Makler hält bis zu dieser Summe eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung vor. Soweit im Einzelfall das Risiko eines höheren Schadens besteht, hat der Auftraggeber die Möglichkeit, den Haftpflichtversicherungsschutz des Maklers auf eigene Kosten auf eine Versicherungssumme zu erhöhen, welche das übernommene Risiko abdeckt. Der Makler gibt hierzu eine Empfehlung ab.
Die in diesen Bedingungen geregelten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung beruhen. Unberührt bleibt ferner die Haftung für sonstige Schäden wegen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung.
Ansprüche jedweder Art des Auftraggebers gegen den Makler, die sich aus diesem Vertragsverhältnis ergeben, sind nicht abtretbar. Zur Aufrechnung ist er nur berechtigt, soweit seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 11 Verjährung
Es gelten die gesetzlichen Vorschriften, wonach Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz regelmäßig in drei Jahren verjähren. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Auftraggeber Kenntnis von dem Anspruch begründenden Umständen und der Person des Ersatzverpflichteten erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.
§ 12 Informationen zum elektronischen Geschäftsverkehr
Hinsichtlich der technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen, ist auf § 6 dieser Bedingungen zu verweisen. Der Auftraggeber kann den Vertragstext abspeichern, indem er durch die Funktion seines Internetbrowsers „Speichern unter“ oder „Seite drucken“ die entsprechende Webseite auf seinem Computer sichert bzw. ausdruckt. Der Makler selbst speichert den Vertragstext und macht dem Auftraggeber diese per E-Mail, per Post und im Kundenkonto zugänglich. Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch. Der Makler hat sich keinem besonderen Verhaltenskodex unterworfen (siehe auch Rechtliche Hinweise „Geschäftsbesorgungsvollmacht und Maklerauftrag und -Vollmacht“).
§ 13 Erklärungsfiktion
Der Auftraggeber nimmt künftige Änderungen dieser Bedingungen durch sein Schweigen konkludent an, wenn ihm unter drucktechnischer Hervorhebung die Änderungen der Bedingungen schriftlich durch den Makler angezeigt worden sind, der Auftraggeber innerhalb der Frist von einem Monat ab Zugang der Änderungen keinen Widerspruch gegen die Änderung eingelegt hat.
§ 14 Schlussbestimmungen
Als Gerichtsstand wird für den Fall, dass der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen bisherigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des VVG (Versicherungs-Vertrags Gesetzes) verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, gilt der Sitz des Maklers vereinbart.
Für den internationalen Gerichtsstand gilt der Sitz des Maklers als vereinbart.
Der Auftraggeber erklärte durch das Anklicken der entsprechenden Schaltfläche auf der Webseite ausdrücklich sein Einverständnis mit den genannten Vertragsbedingungen. Diese elektronische Zustimmung ist als rechtsverbindliche Willenserklärung im Sinne einer handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt.
Die Zustimmung wird protokolliert und ist für beide Parteien verbindlich.
§ 15 Salvatorische Klausel
Ist oder werden einzelne Regelungen dieses Maklervertrages oder der Maklervollmacht ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke.
Vertrag ist durch gegenseitiges Einverständnis angenommen.
Stand: Februar 2026