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Häufige Fragen.

Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Kurzzeitkennzeichen Versicherung

Häufig gestellte Fragen

Sie fragen, wir antworten.

Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Kurzzeitkennzeichen Versicherung

Kann ich die eVB-Nummer verlängern?
Nein, eine eVB-Nummer kann nicht verlängert werden. Die eVB ist an eine bestimmte Versicherungsdauer gebunden und verliert nach Ablauf ihre Gültigkeit. Wenn Sie weiteren Versicherungsschutz benötigen, bestellen Sie einfach eine neue eVB-Nummer über unseren Konfigurator.
Wie viel kostet eine Versicherung für 5 Tage? Für 6 Tage?
Die Preise variieren je nach Fahrzeugtyp, Laufzeit und Geltungsbereich. Nutzen Sie unseren Konfigurator – dort sehen Sie sofort den genauen Preis für Ihre gewünschte Konfiguration. Ein Kurzzeitkennzeichen ist für maximal 6 Tage erhältlich.
In welche Länder darf ich mit einer Kurzzeitversicherung fahren?
Ein Kurzzeitkennzeichen gilt offiziell nur in Deutschland. Auch wenn einige Nachbarländer es tolerieren, gibt es keine Garantie, dass es im Ausland anerkannt wird. Wenn Sie ein Fahrzeug ins Ausland überführen möchten, empfehlen wir ein Ausfuhrkennzeichen – dieses wird in allen EU-Ländern und vielen weiteren Staaten akzeptiert.
Ich habe eine Ausfuhrversicherung für 30 Tage bestellt und stehe an der Zulassungsstelle – wo ist meine eVB?
Bei Ausfuhrkennzeichen mit einer Laufzeit ab 15 Tagen wird keine eVB-Nummer erstellt. Stattdessen erhalten Sie eine Versicherungsbestätigung als PDF per E-Mail. Bitte legen Sie dieses Dokument bei der Zulassungsstelle vor. Prüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner, falls Sie die E-Mail nicht finden.
Kann ich für ein Wohnmobil eine PKW-Versicherung kaufen?
Nein, Wohnmobile sind eine eigene Fahrzeugkategorie und können nicht als PKW versichert werden. Wählen Sie im Konfigurator die Kategorie „Wohnmobil" aus, damit der richtige Versicherungsschutz und Tarif angewendet wird. Eine falsche Fahrzeugkategorie kann dazu führen, dass die eVB an der Zulassungsstelle nicht akzeptiert wird.
Welche Versicherung muss ich für ein Motorrad kaufen?
Für Motorräder, Roller und andere Krafträder wählen Sie im Konfigurator die Kategorie „PKW". Die Versicherung deckt alle zweirädrigen Kraftfahrzeuge ab.
Wie kann ich bezahlen?
Wir akzeptieren alle gängigen Zahlungsmethoden: PayPal, Kreditkarte (Visa, Mastercard), Apple Pay und Google Pay. Alle Zahlungen werden sicher und verschlüsselt abgewickelt. Nach erfolgreicher Zahlung erhalten Sie Ihre Unterlagen sofort per E-Mail.
Warum bekomme ich für die Ausfuhrversicherung keine eVB?
Bei Ausfuhrkennzeichen mit längerer Laufzeit (ab 9 Tagen) gibt es keine eVB-Nummer. Die Zulassungsstelle erhält die gelbe Versicherungsbescheinigung.
Warum kann ich bei der Adresse nicht Italien oder Spanien auswählen?
Ein Kurzzeitkennzeichen kann nur für einen Deutschen oder einen Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis und deutscher Meldeadresse beantragt werden – das ist eine gesetzliche Voraussetzung. Wenn Sie eine ausländische Adresse haben (und keine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland), erhalten Sie nur ein Ausfuhrkennzeichen. Dieses kann auch mit einer Adresse im Ausland abgeschlossen werden und ist die richtige Wahl für den Export eines Fahrzeugs.
Wie kann ich eine Ausfuhrzulassung verlängern?
Eine bestehende Ausfuhrzulassung kann nicht verlängert werden. Sie müssen eine neue Ausfuhrversicherung abschließen und damit ein neues Ausfuhrkennzeichen bei der Zulassungsstelle beantragen. Planen Sie daher die Laufzeit von Anfang an großzügig genug, um ausreichend Zeit für die Überführung, Ihren Aufenthalt in Deutschland beziehungsweise in Europa zu haben.
Wie lang ist die eVB-Nummer gültig?
Eine eVB-Nummer ist in der Regel 12 Monate ab Ausstellungsdatum gültig. Innerhalb dieser Frist können Sie damit bei der Zulassungsstelle ein Kurzzeitkennzeichen beantragen. Nach Ablauf der 12 Monate verfällt die eVB und Sie müssen eine neue bestellen. Aus vertriebstechnischen Gründen befristen wir die eVB für Privatpersonen auf 10 Tage und für Wiederverkäufer auf 3 Monate. Wünschen Sie eine verlängerte Frist, bitten wir um einen Anruf. Die Versicherungsdauer (z. B. 6 Tage) beginnt erst mit der Zulassung des Kennzeichens.
Kann ich die Versicherung kaufen, auch wenn mein Auto keinen TÜV hat?
Ja, Sie können die Versicherung auch ohne gültige Hauptuntersuchung (TÜV) abschließen. Das Kurzzeitkennzeichen darf jedoch nur für Fahrten verwendet werden, die im Zusammenhang mit der Zulassung stehen – zum Beispiel die Fahrt zur TÜV-Prüfstelle oder zur Werkstatt. Die Zulassungsstelle kann ein Kurzzeitkennzeichen auch ohne TÜV ausstellen.
Gibt es eine Teil- oder Vollkasko für Kurzzeitversicherungen oder Ausfuhrversicherungen?
Nein. Bei Kurzzeitversicherungen und Ausfuhrversicherungen besteht ausschließlich ein Haftpflichtversicherungsschutz in Höhe der gesetzlichen Mindestdeckungssummen. Eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung ist nicht verfügbar.
Welchen Versicherungsschutz habe ich bei Kauf einer Ausfuhrversicherung oder Kurzzeitversicherung?
Sie erhalten eine Fahrzeughaftpflichtversicherung in Höhe der gesetzlichen Mindestdeckungssummen. Das bedeutet: Verursachen Sie einen Unfall, wird ausschließlich der Schaden bezahlt, den Sie Dritten zufügen. Eigene Schäden an Ihrem Fahrzeug sind nicht abgedeckt. Mehr dazu unter Versicherungsschutz.
Wo finde ich die günstigste Kurzzeitkennzeichen Versicherung?
Online-Anbieter wie Spartarif bieten die günstigsten Tarife, da durch automatisierte Prozesse Verwaltungskosten entfallen. Spartarif berechnet ab 21,40 € für Geschäftskunden und ab 35,10 € für Privatkunden. Da der Versicherungsschutz bei allen Anbietern identisch ist (gesetzliche Kfz-Haftpflicht über den GDV), ist der Preis der entscheidende Unterschied. Mehr dazu im Anbieter-Vergleich.
Kann ich die Versicherung ohne TÜV bestellen?
Ja, die eVB-Nummer wird unabhängig vom TÜV-Status ausgestellt. Sie können die Versicherung bei Spartarif jederzeit online bestellen. Auch die Zulassungsstelle kann ein Kurzzeitkennzeichen ohne TÜV ausgeben – allerdings dürfen Sie damit nur zur nächsten TÜV-Prüfstelle oder Werkstatt fahren. Mehr Informationen finden Sie unter Praxis-Tipps & Sonderfälle.
Was ist der Unterschied zwischen Kurzzeitkennzeichen und Ausfuhrkennzeichen?
Das Kurzzeitkennzeichen (gelb, max. 5 Tage) ist für Probe- und Überführungsfahrten in Deutschland. Das Ausfuhrkennzeichen (rot, 9–360 Tage) dient dem Fahrzeug-Export ins Ausland. Beide Versicherungen können Sie bei Spartarif online bestellen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Ausfuhrkennzeichen-FAQ.

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