Ausfuhrkennzeichen Versicherung
Fuer Fahrzeugueberfuehrungen ins Ausland – 9 bis 360 Tage
- Gueltig von 9 bis 360 Tagen
- Fuer alle Fahrzeuge mit Kfz-Haftpflicht
- Gruene Karte (IVK) inklusive
- Tagesaktuelle Preise mit hoher Ersparnis
Ausfuhrkennzeichen Versicherung
Eine Ausfuhrkennzeichen Versicherung (auch Exportkennzeichen- oder Zollkennzeichen-Versicherung) ist eine befristete Kfz-Haftpflichtversicherung fuer 9 bis 360 Tage, die fuer die Ueberfuehrung von Fahrzeugen ins Ausland benoetigt wird. Im Gegensatz zum Kurzzeitkennzeichen ist das Ausfuhrkennzeichen international gueltig und beinhaltet die Gruene Versicherungskarte (IVK). Bei Spartarif erhalten Sie taeglich aktualisierte Preise mit hoher Ersparnis.
Tipp: Sollte die Ueberfuehrung nur innerhalb Deutschlands stattfinden, sollten Sie besser eine Kurzzeitkennzeichen Versicherung erwerben. Das Kurzzeitkennzeichen ist zwar nur bis zu 5 Tage gueltig, aber dafuer ist die Versicherung guenstiger und die Zulassung einfacher.
Das Ausfuhrkennzeichen ist uebrigens auch unter anderen Begriffen bekannt. So verwendet man gerne folgende Begriffe: Exportkennzeichen oder Zollkennzeichen. Gemeint ist jeweils immer das Gleiche. Ein Kennzeichen, mit dem Sie ohne grossen Aufwand Ihr Fahrzeug in ein anderes Land ueberfuehren koennen.
Grundsaetzlich kommt ein Zollkennzeichen immer nur dann infrage, wenn das Fahrzeug definitiv aus Deutschland ausgefuehrt werden soll. Denn eine Wiedereinfuhr ist damit nur erschwert moeglich. In einem solchen Fall muesste die Betriebserlaubnis, ebenso TUEV und ASU erneuert werden.
Exportkennzeichen fuer welche Fahrzeuge
Ein Ausfuhrkennzeichen kann grundsaetzlich fuer jedes Fahrzeug beantragt werden, das der Kfz Haftpflichtversicherung unterliegt. Also vom Motorrad zum PKW, Bus, Anhaenger, Auflieger, Wohnwagen und LKW. Natuerlich koennen auch landwirtschaftliche Fahrzeuge versichert werden.
Ausfuhrkennzeichen: Versicherung und Gueltigkeit
Beim Zollkennzeichen erhalten Sie eine Kfz Versicherung, die zeitlich beschraenkt ist. So kann diese Kfz Versicherung fuer das Ausfuhrkennzeichen von 9 bis zu 360 Tagen abgeschlossen werden. Ein deutliches Plus, mit dem sich die unterschiedlichsten Kfz Ueberfuehrungen planen und durchfuehren lassen.
Im Gegensatz zu der normalen Kfz Versicherung kann bei einem Kennzeichen fuer die Ausfuhr nur die Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Diese bietet in der Regel bei einem Unfall nur Schutz fuer die finanziellen Forderungen Dritter. Eine Kaskoversicherung oder eine Vollkaskoversicherung kann zusaetzlich nicht fuer das Ausfuhrkennzeichen abgeschlossen werden.
Beachten Sie auch die jeweiligen Deckungssummen der Kfz Haftpflichtversicherungen, die sich nach dem jeweiligen Fahrland richten. Sobald Sie Deutschland verlassen, gelten die Mindestdeckungssummen des aktuellen Landes, in dem Sie sich gerade befinden.
Mindest-Deckungssummen Deutschland
| Schadensart | Deckungssumme |
|---|---|
| Personenschaeden | 7,5 Millionen Euro |
| Sachschaeden | 1,0 Millionen Euro |
| Vermoegensschaeden | 50.000 Euro |
Eine internationale gruene Versicherungskarte, auch IVK genannt, liegt der Versicherung fuer das Ausfuhrkennzeichen anbei. Die Zustellung erfolgt nach Bestellung sofort auf dem Postwege (in Form einer gelben Karte, dreifach bzw. vierfach) und der gruenen Karte. Bei jeder Bestellung sparen Sie bei uns. Taeglich fragen wir die aktuellen Praemien fuer die Ausfuhrkennzeichen Versicherung ab und geben so die guenstigen Preise direkt an Sie weiter.
Geltungsbereich der Exportversicherung
Dank der grenzueberschreitenden Globalisierung ist das Ausfuhrkennzeichen, zusammen mit der gruenen Karte, heute in vielen Laendern der Welt gueltig und grundsaetzlich in ganz Europa.
Laender mit Gueltigkeit der gruenen Karte
Albanien, Andorra, Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Daenemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien/England, Irland, Island, Israel, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Marokko, Mazedonien/F.Y.R.O.M., Moldawien, Montenegro, Niederlande/Holland, Norwegen, Oesterreich, Polen, Portugal, Rumaenien, Russland, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Tunesien, Tuerkei, Ukraine, Ungarn, Weissrussland, Zypern.
Hinweis: Bei Laendern, die nicht auf der gruenen Karte aufgefuehrt sind, muss bei Einreise eine weitere Kfz Versicherung abgeschlossen werden. Das koennen Sie in der Regel direkt an der Grenze erledigen.
Voraussetzungen Ausfuhrkennzeichen
Um das Exportkennzeichen zu erhalten, sollten folgende Voraussetzungen unbedingt erfuellt sein:
- Das Fahrzeug muss sich in einem verkehrssicheren Zustand befinden und sich aus eigener Kraft fortbewegen koennen
- Sie sollten auf die Pruefplakette (§ 29 StVZO) achten. Deren Gueltigkeit muss mindestens bis nach Ablauf des Zollkennzeichens ausreichen
- Einige Strassenverkehrsaemter fordern sogar noch darueber hinaus eine weitere Gueltigkeit
- Sofern es sich bei dem Kfz um kein Neufahrzeug handelt, kann es notwendig sein, dass dieses der zustaendigen Kfz Behoerde vorgefuehrt wird
Zollkennzeichen und Steuerpflicht
Wichtig: Bereits ab dem ersten Tag besteht eine Steuerpflicht fuer das Ausfuhrkennzeichen. Die Steuer ist immer fuer volle 30 Tage zu entrichten, unabhaengig von der Dauer des Kennzeichens.
Auch wenn Sie die Kfz Versicherung fuer das Ausfuhrkennzeichen auf nur 9 Tage abgeschlossen haben, muessen Sie dennoch eine Steuer fuer 30 Tage entrichten.
Die Steuerhoehe wird dabei direkt bei der Anmeldung im Strassenverkehrsamt ermittelt. Zu beachten ist hier, dass die Steuer nur noch per Einzugsermaechtigung bezahlt werden kann. Ein inlaendisches Girokonto muss also vorhanden sein.
In Ausnahmefaellen (z.B. bei Auslaendern) kann eine direkte Einzahlung (Bankueberweisung, Finanzamt) moeglich sein. Erst wenn ein Einzahlungsnachweis vorliegt, wird das Kennzeichen fuer die Ausfuhr erteilt.
Zustaendigkeiten Ausfuhrkennzeichen
Sobald Sie bei uns guenstig die Versicherung fuer das Ausfuhrkennzeichen erworben und erhalten haben, koennen Sie direkt das Kennzeichen beantragen. Die Zustaendigkeit hierfuer liegt bei den Kfz-Zulassungsbehoerden (bzw. dem Strassenverkehrsamt).
Eine freie Auswahl der Strassenverkehrsaemter fuer das Exportkennzeichen besteht fuer Inlaender nicht. Zustaendig ist somit fuer die Ausstellung des Zollkennzeichens immer das Strassenverkehrsamt an Ihrem Hauptwohnsitz.
Welche Unterlagen werden benoetigt
Die Bestellung der Ausfuhrkennzeichen Versicherung erfolgt online in nur wenigen Sekunden. Einzig muessen Sie hier den gewuenschten Fahrzeugtyp, Dauer der Exportkennzeichen und die gewuenschte Anzahl angeben. Nach Eingabe Ihrer Anschrift und Bezahlung erfolgt auch schon der Versand.
Die Versicherung fuer das Ausfuhrkennzeichen ist dann gemeinsam mit nachfolgenden Unterlagen beim Strassenverkehrsamt vorzulegen:
- Gueltiger Ausweis (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestaetigung)
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II (ehemals: Kfz-Schein und Brief)
- Nachweis Hauptuntersuchung
- Ausserbetriebsetzung (bei bereits abgemeldeten Fahrzeugen)
- Bei Handlung fuer Dritte unbedingt eine gueltige Vollmacht
- Bei Firmen: Gewerbenachweis oder HR-Auszug
Nach Erteilung muessen Sie nur noch den Auftrag an den Schildermacher erteilen und koennen sodann Ihre Ueberfuehrung starten.
Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO · Reg.-Nr. D-R3T6-ATZ7D-18 (IHK München und Oberbayern)
Zuletzt aktualisiert am 10. April 2026