Kurzzeitkennzeichen Versicherung
Einfach, schnell und guenstig fuer Ueberfuehrungen und Probefahrten
- Gueltig von 1 bis 5 Tagen
- Fuer alle motorisierten Fahrzeuge
- Sofort nutzbar nach Bestellung
- Mindest-Deckungssummen nach deutschem Recht
Kurzzeitkennzeichen Versicherung
Eine Kurzzeitkennzeichen Versicherung ist eine befristete Kfz-Haftpflichtversicherung fuer maximal 5 Tage, die fuer Ueberfuehrungs-, Probe- und Pruefungsfahrten in Deutschland benoetigt wird. Sie erhalten nach Abschluss eine eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestaetigung), mit der Sie das Kurzzeitkennzeichen bei Ihrer Zulassungsstelle beantragen koennen. Bei Spartarif erhalten Sie Ihre eVB-Nummer sofort per E-Mail — ab 24,90 Euro.
Kurzzeitkennzeichen Nutzung
Das Kurzzeitkennzeichen darf grundsaetzlich nur fuer eine Ueberfuehrung oder eine Probefahrt bzw. Testfahrt genutzt werden. Unter dem letzteren Nutzungszweck versteht man sowohl die reine Probefahrt als auch den Besuch in einer Werkstatt oder bei einem Gutachter. Eine Vergnuegungsfahrt ist jedoch mit diesem Kennzeichen grundsaetzlich untersagt.
Geltungsbereich Kennzeichen / Gruene Karte
Die Kurzzeitkennzeichen Versicherung kann in ganz Deutschland fuer die obigen Nutzungszwecke verwendet werden. Laut einer EU-Verordnung soll es zudem moeglich sein, dieses auch innerhalb der europaeischen Laender zur Ueberfuehrung oder Testfahrt zu nutzen.
Wichtiger Hinweis: Bei einer Nutzung ausserhalb deutscher Grenzen wird ein Ausfuhrkennzeichen empfohlen. Es kommt in anderen EU-Staaten bei der Nutzung der Kurzzeitkennzeichen Versicherung immer wieder zu Ablehnungen, was zu hohen Strafgebuehren, Einreiseverboten bis hin zu Fahrzeugbeschlagnahmungen fuehren kann.
Sollten Sie sich dennoch fuer die Nutzung ausserhalb von Deutschland entscheiden, bestellen Sie unbedingt die Gruene Karte (internationale Versicherungskarte – IVK) mit.
Laender, in denen das Kurzzeitkennzeichen (mit gruener Karte) gueltig ist
Albanien, Andorra, Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Daenemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien/England, F.Y.R.O.M./Mazedonien, Irland, Island, Israel, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Marokko, Moldawien, Niederlande/Holland, Norwegen, Oesterreich, Polen, Portugal, Rumaenien, Russland, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakische Republik/Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik/Tschechien, Tunesien, Tuerkei, Ukraine, Ungarn, Weissrussland, Zypern.
Hinweis: Fuer alle Laender ausserhalb des oben genannten Geltungsbereichs ist ein Ausfuhrkennzeichen erforderlich.
Kurzzeitkennzeichen – Fahrzeugtypen
Eine Versicherung fuer das Kurzzeitkennzeichen kann in der Regel fuer alle motorisierten Fahrzeuge mit Kennzeichen im Strassenverkehr abgeschlossen werden. Hierunter fallen auch Wohnwaegen, Anhaenger und Auflieger. Also praktisch alle LKWs, PKWs, Motorraeder, Busse aber auch landwirtschaftliche Fahrzeuge.
Kurzzeitkennzeichen: Versicherung und Gueltigkeit
Die Versicherung fuer das Kurzzeitkennzeichen kann von einem bis zu 5 Tagen abgeschlossen werden. Darueber hinaus ist eine Verlaengerung nicht moeglich. Die Kurzzeitkennzeichen Schilder koennen nach Ablauf einfach vernichtet werden, eine Rueckgabe ist nicht erforderlich.
Bei der Versicherung fuer das Kurzzeitkennzeichen handelt es sich um eine regulaere Kfz Haftpflichtversicherung, die jedoch zeitlich begrenzt ist. Der Abschluss weiterer Versicherungen (Kasko und Vollkasko) ist bei einer Ueberfuehrung nicht moeglich.
Es gelten bei der Kurzzeitkennzeichen Versicherung immer die Mindest-Deckungssummen des jeweiligen Fahrlandes. Sobald Sie Deutschland verlassen, sind also die Mindest-Deckungssummen des jeweiligen Staates gueltig. Beachten Sie hierbei bitte, dass die Deckungssummen sich erheblich zu den deutschen unterscheiden koennen.
Mindest-Deckungssummen Deutschland
| Schadensart | Deckungssumme |
|---|---|
| Personenschaeden | 7,5 Millionen Euro |
| Sachschaeden | 1,0 Millionen Euro |
| Vermoegensschaeden | 50.000 Euro |
Voraussetzungen Versicherung Kurzzeitkennzeichen
In der Regel ist es nicht erforderlich, das Fahrzeug bei einer Strassenbehoerde vorzustellen. Allerdings muss sich das Kfz in einem verkehrssicheren Zustand befinden und aus eigener Kraft fahren koennen. Ebenso darf das Fahrzeug nur fuer eine Ueberfuehrung, Test- oder Probefahrt mit dem Kurzzeitkennzeichen bewegt werden.
Wichtig: Eine Nutzung an einem weiteren Fahrzeug ist untersagt! Aus diesem Grunde erhalten Sie bei der Zulassung auf ein Kurzzeitkennzeichen einen roten Fahrzeugschein. Dieser ist unbedingt vor Fahrbeginn auszufuellen.
Zustaendigkeiten Kurzzeitkennzeichen
Die Kurzzeitkennzeichen Versicherung koennen Sie einfach online bestellen und dabei nicht nur Zeit, sondern auch Geld sparen. Aufgrund gesetzlicher Aenderungen ist eine Online Bestellung der gueltigen Kennzeichen zurzeit nicht moeglich. Daher liegt die Zustaendigkeit direkt bei Ihrer Zulassungsbehoerde vor Ort. Massgabe hierfuer ist Ihr Erstwohnsitz.
Folgende Unterlagen sind bei Antrag vorzulegen
- Freigeschaltete eVB Nummer
- Gueltiger Ausweis (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestaetigung)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals: Kfz-Schein)
- Nachweis Hauptuntersuchung
- Ausserbetriebsetzung (bei bereits abgemeldeten Fahrzeugen)
- Bei Handlung fuer Dritte unbedingt eine gueltige Vollmacht
- Bei Firmen: Gewerbenachweis oder HR-Auszug
Kosten: Bei der Zulassungsstelle fallen fuer die Bearbeitung des Antrages um die 11 Euro an. Weitere Kosten fallen fuer die Praegung der Kurzzeitkennzeichen an. Eine Besteuerung erfolgt nicht.
Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO · Reg.-Nr. D-R3T6-ATZ7D-18 (IHK München und Oberbayern)
Zuletzt aktualisiert am 10. April 2026