
Kurzzeitkennzeichen Versicherung
Einfach, schnell und günstig für Überführungen und Probefahrten
- Gültig von 1 bis 6 Tagen
- Für alle motorisierten Fahrzeuge
- Sofort nutzbar nach Bestellung
- Mindest-Deckungssummen nach deutschem Recht
Kurzzeitkennzeichen Versicherung
Eine Kurzzeitkennzeichen Versicherung ist eine befristete Kfz-Haftpflichtversicherung für maximal 6 Tage, die für Überführungs-, Probe- und Prüfungsfahrten in Deutschland benötigt wird. Sie erhalten nach Abschluss eine eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung), mit der Sie das Kurzzeitkennzeichen bei Ihrer Zulassungsstelle beantragen können. Bei Spartarif erhalten Sie Ihre eVB-Nummer sofort per E-Mail — ab 24,90 Euro.
Kurzzeitkennzeichen Nutzung
Das Kurzzeitkennzeichen darf grundsätzlich nur für eine Überführung oder eine Probefahrt bzw. Testfahrt genutzt werden. Unter dem letzteren Nutzungszweck versteht man sowohl die reine Probefahrt als auch den Besuch in einer Werkstatt oder bei einem Gutachter. Eine Vergnügungsfahrt ist jedoch mit diesem Kennzeichen grundsätzlich untersagt.
Geltungsbereich Kennzeichen / Grüne Karte
Die Kurzzeitkennzeichen Versicherung kann in ganz Deutschland für die obigen Nutzungszwecke verwendet werden. Laut einer EU-Verordnung soll es zudem möglich sein, dieses auch innerhalb der europäischen Länder zur Überführung oder Testfahrt zu nutzen.
Wichtiger Hinweis: Bei einer Nutzung ausserhalb deutscher Grenzen wird ein Ausfuhrkennzeichen empfohlen. Es kommt in anderen EU-Staaten bei der Nutzung der Kurzzeitkennzeichen Versicherung immer wieder zu Ablehnungen, was zu hohen Strafgebühren, Einreiseverboten bis hin zu Fahrzeugbeschlagnahmungen führen kann.
Sollten Sie sich dennoch für die Nutzung ausserhalb von Deutschland entscheiden, bestellen Sie unbedingt die Grüne Karte (internationale Versicherungskarte – IVK) mit.
Länder, in denen das Kurzzeitkennzeichen (mit grüner Karte) gültig ist
Albanien, Andorra, Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien/England, F.Y.R.O.M./Mazedonien, Irland, Island, Israel, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Marokko, Moldawien, Niederlande/Holland, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakische Republik/Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik/Tschechien, Tunesien, Türkei, Ukraine, Ungarn, Weissrussland, Zypern.
Hinweis: Für alle Länder ausserhalb des oben genannten Geltungsbereichs ist ein Ausfuhrkennzeichen erforderlich.
Kurzzeitkennzeichen – Fahrzeugtypen
Eine Versicherung für das Kurzzeitkennzeichen kann in der Regel für alle motorisierten Fahrzeuge mit Kennzeichen im Strassenverkehr abgeschlossen werden. Hierunter fallen auch Wohnwägen, Anhänger und Auflieger. Also praktisch alle LKWs, PKWs, Motorräder, Busse aber auch landwirtschaftliche Fahrzeuge.
Kurzzeitkennzeichen: Versicherung und Gültigkeit
Die Versicherung für das Kurzzeitkennzeichen kann von einem bis zu 6 Tagen abgeschlossen werden. Darüber hinaus ist eine Verlängerung nicht möglich. Die Kurzzeitkennzeichen Schilder können nach Ablauf einfach vernichtet werden, eine Rückgabe ist nicht erforderlich.
Bei der Versicherung für das Kurzzeitkennzeichen handelt es sich um eine reguläre Kfz Haftpflichtversicherung, die jedoch zeitlich begrenzt ist. Der Abschluss weiterer Versicherungen (Kasko und Vollkasko) ist bei einer Überführung nicht möglich.
Es gelten bei der Kurzzeitkennzeichen Versicherung immer die Mindest-Deckungssummen des jeweiligen Fahrlandes. Sobald Sie Deutschland verlassen, sind also die Mindest-Deckungssummen des jeweiligen Staates gültig. Beachten Sie hierbei bitte, dass die Deckungssummen sich erheblich zu den deutschen unterscheiden können.
Mindest-Deckungssummen Deutschland
| Schadensart | Deckungssumme |
|---|---|
| Personenschäden | 7,5 Millionen Euro |
| Sachschäden | 1,0 Millionen Euro |
| Vermögensschäden | 50.000 Euro |
Voraussetzungen Versicherung Kurzzeitkennzeichen
In der Regel ist es nicht erforderlich, das Fahrzeug bei einer Strassenbehörde vorzustellen. Allerdings muss sich das Kfz in einem verkehrssicheren Zustand befinden und aus eigener Kraft fahren können. Ebenso darf das Fahrzeug nur für eine Überführung, Test- oder Probefahrt mit dem Kurzzeitkennzeichen bewegt werden.
Wichtig: Eine Nutzung an einem weiteren Fahrzeug ist untersagt! Aus diesem Grunde erhalten Sie bei der Zulassung auf ein Kurzzeitkennzeichen einen roten Fahrzeugschein. Dieser ist unbedingt vor Fahrbeginn auszufüllen.
Zuständigkeiten Kurzzeitkennzeichen
Die Kurzzeitkennzeichen Versicherung können Sie einfach online bestellen und dabei nicht nur Zeit, sondern auch Geld sparen. Aufgrund gesetzlicher Änderungen ist eine Online Bestellung der gültigen Kennzeichen zurzeit nicht möglich. Daher liegt die Zuständigkeit direkt bei Ihrer Zulassungsbehörde vor Ort. Massgabe hierfür ist Ihr Erstwohnsitz.
Folgende Unterlagen sind bei Antrag vorzulegen
- Freigeschaltete eVB Nummer
- Gültiger Ausweis (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals: Kfz-Schein)
- Nachweis Hauptuntersuchung
- Ausserbetriebsetzung (bei bereits abgemeldeten Fahrzeugen)
- Bei Handlung für Dritte unbedingt eine gültige Vollmacht
- Bei Firmen: Gewerbenachweis oder HR-Auszug
Kosten: Bei der Zulassungsstelle fallen für die Bearbeitung des Antrages um die 11 Euro an. Weitere Kosten fallen für die Prägung der Kurzzeitkennzeichen an. Eine Besteuerung erfolgt nicht.
Zuletzt aktualisiert am 10. April 2026
