Kennzeichenarten in Deutschland – Der komplette Vergleich
Kurzzeitkennzeichen, Ausfuhrkennzeichen, Rotes Kennzeichen: Alle Unterschiede auf einen Blick
- Alle 4 wichtigen Kennzeichenarten im Vergleich
- Kosten, Gültigkeit und Anwendungszwecke
- Entscheidungshilfe: Welches Kennzeichen brauche ich?
- Kurzzeitkennzeichen ab 21,40€ bei Spartarif
Kennzeichenarten in Deutschland – Der komplette Vergleich
In Deutschland gibt es verschiedene Kennzeichenarten für unterschiedliche Zwecke. Ob Probe- und Überführungsfahrt, Fahrzeugexport oder gewerbliche Nutzung – jedes Kennzeichen hat seine eigenen Regeln, Kosten und Einschränkungen. Hier finden Sie den kompletten Vergleich.
Alle Kennzeichenarten im Vergleich
| Merkmal | Kurzzeitkennzeichen | Ausfuhrkennzeichen | Rotes 06er | Rotes 07er |
|---|---|---|---|---|
| Zweck | Probe-/Überführungsfahrten | Export ins Ausland | Kfz-Gewerbe | Oldtimer |
| Gültigkeit | 5–6 Tage | 14 Tage – 1 Jahr | Befristet, verlängerbar | Unbegrenzt |
| Region | Deutschland (EU teilweise) | Europa/weltweit | Deutschland (teilweise EU) | Deutschland |
| Zuteilung | Jede Person | Jede Person | Nur Kfz-Handel | Personen (30+ Jahre Fahrzeug) |
| Fahrzeugbindung | 1 Fahrzeug | 1 Fahrzeug | Mehrere möglich | Max. 10 Fahrzeuge |
| Kennzeichen | Gelber Rand rechts | Roter Rand rechts | Rotes Kennzeichen „06" | Rotes Kennzeichen „07" |
| Kfz-Steuer | Keine | Ja, ab Tag 1 | Ja | Ja |
| Versicherung | eVB-Nummer | Gelbe Doppelkarte | Dauerversicherung | Dauerversicherung |
| Kosten | Ab 21,40€ | Ab 79,95€ | Individuell | Individuell |
Rechtlicher Rahmen
Die verschiedenen Kennzeichenarten sind in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) geregelt: Das Kurzzeitkennzeichen in § 16a FZV, das Ausfuhrkennzeichen in § 19 FZV, und die Roten Kennzeichen in § 16 FZV. Fuer alle Kennzeichenarten mit Versicherungspflicht gelten die Mindestdeckungssummen nach dem Pflichtversicherungsgesetz (PflVG): 7,5 Mio. € (Personen), 1,22 Mio. € (Sachen), 50.000 € (Vermoegen).
Das Kurzzeitkennzeichen
Das Kurzzeitkennzeichen (auch 5-Tage-Kennzeichen genannt) ist die haeufigste Wahl fuer Privatpersonen, die ein Fahrzeug ueberfuehren, eine Probefahrt machen oder zur TUeV-Pruefung fahren moechten. Es ist erkennbar am gelben Rand auf der rechten Seite mit dem aufgedruckten Ablaufdatum. Rechtsgrundlage ist § 16a FZV.
Für die Beantragung benötigen Sie eine eVB-Nummer, die Sie bei Spartarif schnell und günstig online erhalten. Mit der eVB-Nummer gehen Sie zur Zulassungsstelle und erhalten Ihr Kurzzeitkennzeichen.
Vorteil: Keine Kfz-Steuer, keine TÜV-Pflicht (mit Einschränkungen), schnelle und günstige Beantragung. Ideal für Privatpersonen.
Das Ausfuhrkennzeichen (Zollkennzeichen)
Das Ausfuhrkennzeichen ist für den dauerhaften Export eines Fahrzeugs ins Ausland konzipiert. Es ist am roten Rand auf der rechten Seite erkennbar und kann eine Gültigkeit von 14 Tagen bis zu einem Jahr haben.
Im Gegensatz zum Kurzzeitkennzeichen wird beim Ausfuhrkennzeichen ab dem ersten Tag Kfz-Steuer fällig. Dafür ist es international anerkannt und ermöglicht die legale Überführung in praktisch jedes Land. Mehr Informationen finden Sie in unserem Ratgeber zum Ausfuhrkennzeichen.
Das Rote 06er-Kennzeichen (Händlerkennzeichen)
Das Rote 06er-Kennzeichen ist ausschließlich dem Kfz-Gewerbe vorbehalten. Händler, Werkstätten und Hersteller können damit Probe-, Überführungs- und Prüfungsfahrten mit wechselnden Fahrzeugen durchführen – ein Kennzeichen für mehrere Fahrzeuge.
Voraussetzung ist ein eingetragenes Kfz-Gewerbe und ein einwandfreies Führungszeugnis. Das 06er-Kennzeichen erfordert eine Dauerversicherung und ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch.
Das Rote 07er-Kennzeichen (Oldtimer-Kennzeichen)
Das Rote 07er-Kennzeichen richtet sich an Besitzer von Oldtimer-Fahrzeugen (mindestens 30 Jahre alt). Es erlaubt die Nutzung von bis zu 10 Fahrzeugen mit einem einzigen Kennzeichen und ist unbegrenzt gültig.
Das 07er-Kennzeichen darf nur für bestimmte Zwecke verwendet werden: Fahrten zu Oldtimer-Veranstaltungen, Probe- und Überführungsfahrten sowie Werkstattfahrten. Der Alltagsgebrauch ist nicht gestattet.
Welches Kennzeichen brauche ich?
Die Wahl des richtigen Kennzeichens hängt von Ihrem konkreten Verwendungszweck ab:
- Auto innerhalb Deutschlands überführen: Kurzzeitkennzeichen
- Probefahrt oder TÜV-Fahrt: Kurzzeitkennzeichen
- Auto dauerhaft ins Ausland exportieren: Ausfuhrkennzeichen
- Mehrere Fahrzeuge als Händler bewegen: Rotes 06er-Kennzeichen
- Oldtimer zu Veranstaltungen fahren: Rotes 07er-Kennzeichen
Kurzzeitkennzeichen im Ausland
Das Kurzzeitkennzeichen ist offiziell nur für Deutschland gültig. In der Praxis wird es in einigen EU-Ländern toleriert, allerdings mit erheblichen Risiken:
Achtung: Rumänien verbietet seit 2014 die Einreise mit deutschen Kurzzeitkennzeichen. In Ungarn und Belgien gibt es ähnliche Einschränkungen. Frankreich und die Niederlande haben vereinzelt Fahrzeuge stillgelegt.
Es gibt jedoch bilaterale Abkommen mit einigen Ländern, die die gegenseitige Anerkennung von Kurzzeitkennzeichen regeln:
- Österreich: Abkommen seit 1979 – Überführungsfahrten grundsätzlich möglich
- Italien: Abkommen seit 1994 – wird in der Regel akzeptiert
- Dänemark: Abkommen seit ca. 2015 – Anerkennung geregelt
Für alle Auslandsfahrten empfehlen wir dringend eine Grüne Versicherungskarte mitzuführen. Für den dauerhaften Export nutzen Sie besser ein Ausfuhrkennzeichen.
Weiterführende Informationen
- Überführungskennzeichen – Der komplette Ratgeber
- eVB-Nummer – Elektronische Versicherungsbestätigung
- Kurzzeitkennzeichen beantragen – Schritt für Schritt
- Ausfuhrkennzeichen beantragen
- Grüne Versicherungskarte
Häufige Fragen zu Kennzeichenarten
Was ist der Unterschied zwischen Kurzzeitkennzeichen und Ausfuhrkennzeichen?
Für wen ist das Rote Kennzeichen (06er)?
Kann ich mit einem Kurzzeitkennzeichen ins Ausland fahren?
Was kostet ein Ausfuhrkennzeichen?
Brauche ich ein Fahrtenbuch für das Rote Kennzeichen?
Welches Kennzeichen brauche ich für den Fahrzeugexport?
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