Kennzeichenarten in Deutschland – Der komplette Vergleich

Kurzzeitkennzeichen, Ausfuhrkennzeichen, Rotes Kennzeichen: Alle Unterschiede auf einen Blick

  • Alle 4 wichtigen Kennzeichenarten im Vergleich
  • Kosten, Gültigkeit und Anwendungszwecke
  • Entscheidungshilfe: Welches Kennzeichen brauche ich?
  • Kurzzeitkennzeichen ab 21,40€ bei Spartarif

Kennzeichenarten in Deutschland – Der komplette Vergleich

In Deutschland gibt es verschiedene Kennzeichenarten für unterschiedliche Zwecke. Ob Probe- und Überführungsfahrt, Fahrzeugexport oder gewerbliche Nutzung – jedes Kennzeichen hat seine eigenen Regeln, Kosten und Einschränkungen. Hier finden Sie den kompletten Vergleich.

Alle Kennzeichenarten im Vergleich

MerkmalKurzzeitkennzeichenAusfuhrkennzeichenRotes 06erRotes 07er
ZweckProbe-/ÜberführungsfahrtenExport ins AuslandKfz-GewerbeOldtimer
Gültigkeit5–6 Tage14 Tage – 1 JahrBefristet, verlängerbarUnbegrenzt
RegionDeutschland (EU teilweise)Europa/weltweitDeutschland (teilweise EU)Deutschland
ZuteilungJede PersonJede PersonNur Kfz-HandelPersonen (30+ Jahre Fahrzeug)
Fahrzeugbindung1 Fahrzeug1 FahrzeugMehrere möglichMax. 10 Fahrzeuge
KennzeichenGelber Rand rechtsRoter Rand rechtsRotes Kennzeichen „06"Rotes Kennzeichen „07"
Kfz-SteuerKeineJa, ab Tag 1JaJa
VersicherungeVB-NummerGelbe DoppelkarteDauerversicherungDauerversicherung
KostenAb 21,40€Ab 79,95€IndividuellIndividuell

Rechtlicher Rahmen

Die verschiedenen Kennzeichenarten sind in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) geregelt: Das Kurzzeitkennzeichen in § 16a FZV, das Ausfuhrkennzeichen in § 19 FZV, und die Roten Kennzeichen in § 16 FZV. Fuer alle Kennzeichenarten mit Versicherungspflicht gelten die Mindestdeckungssummen nach dem Pflichtversicherungsgesetz (PflVG): 7,5 Mio. € (Personen), 1,22 Mio. € (Sachen), 50.000 € (Vermoegen).

Das Kurzzeitkennzeichen

Das Kurzzeitkennzeichen (auch 5-Tage-Kennzeichen genannt) ist die haeufigste Wahl fuer Privatpersonen, die ein Fahrzeug ueberfuehren, eine Probefahrt machen oder zur TUeV-Pruefung fahren moechten. Es ist erkennbar am gelben Rand auf der rechten Seite mit dem aufgedruckten Ablaufdatum. Rechtsgrundlage ist § 16a FZV.

Für die Beantragung benötigen Sie eine eVB-Nummer, die Sie bei Spartarif schnell und günstig online erhalten. Mit der eVB-Nummer gehen Sie zur Zulassungsstelle und erhalten Ihr Kurzzeitkennzeichen.

Vorteil: Keine Kfz-Steuer, keine TÜV-Pflicht (mit Einschränkungen), schnelle und günstige Beantragung. Ideal für Privatpersonen.

Das Ausfuhrkennzeichen (Zollkennzeichen)

Das Ausfuhrkennzeichen ist für den dauerhaften Export eines Fahrzeugs ins Ausland konzipiert. Es ist am roten Rand auf der rechten Seite erkennbar und kann eine Gültigkeit von 14 Tagen bis zu einem Jahr haben.

Im Gegensatz zum Kurzzeitkennzeichen wird beim Ausfuhrkennzeichen ab dem ersten Tag Kfz-Steuer fällig. Dafür ist es international anerkannt und ermöglicht die legale Überführung in praktisch jedes Land. Mehr Informationen finden Sie in unserem Ratgeber zum Ausfuhrkennzeichen.

Das Rote 06er-Kennzeichen (Händlerkennzeichen)

Das Rote 06er-Kennzeichen ist ausschließlich dem Kfz-Gewerbe vorbehalten. Händler, Werkstätten und Hersteller können damit Probe-, Überführungs- und Prüfungsfahrten mit wechselnden Fahrzeugen durchführen – ein Kennzeichen für mehrere Fahrzeuge.

Voraussetzung ist ein eingetragenes Kfz-Gewerbe und ein einwandfreies Führungszeugnis. Das 06er-Kennzeichen erfordert eine Dauerversicherung und ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch.

Das Rote 07er-Kennzeichen (Oldtimer-Kennzeichen)

Das Rote 07er-Kennzeichen richtet sich an Besitzer von Oldtimer-Fahrzeugen (mindestens 30 Jahre alt). Es erlaubt die Nutzung von bis zu 10 Fahrzeugen mit einem einzigen Kennzeichen und ist unbegrenzt gültig.

Das 07er-Kennzeichen darf nur für bestimmte Zwecke verwendet werden: Fahrten zu Oldtimer-Veranstaltungen, Probe- und Überführungsfahrten sowie Werkstattfahrten. Der Alltagsgebrauch ist nicht gestattet.

Welches Kennzeichen brauche ich?

Die Wahl des richtigen Kennzeichens hängt von Ihrem konkreten Verwendungszweck ab:

  • Auto innerhalb Deutschlands überführen: Kurzzeitkennzeichen
  • Probefahrt oder TÜV-Fahrt: Kurzzeitkennzeichen
  • Auto dauerhaft ins Ausland exportieren: Ausfuhrkennzeichen
  • Mehrere Fahrzeuge als Händler bewegen: Rotes 06er-Kennzeichen
  • Oldtimer zu Veranstaltungen fahren: Rotes 07er-Kennzeichen

Kurzzeitkennzeichen im Ausland

Das Kurzzeitkennzeichen ist offiziell nur für Deutschland gültig. In der Praxis wird es in einigen EU-Ländern toleriert, allerdings mit erheblichen Risiken:

Achtung: Rumänien verbietet seit 2014 die Einreise mit deutschen Kurzzeitkennzeichen. In Ungarn und Belgien gibt es ähnliche Einschränkungen. Frankreich und die Niederlande haben vereinzelt Fahrzeuge stillgelegt.

Es gibt jedoch bilaterale Abkommen mit einigen Ländern, die die gegenseitige Anerkennung von Kurzzeitkennzeichen regeln:

  • Österreich: Abkommen seit 1979 – Überführungsfahrten grundsätzlich möglich
  • Italien: Abkommen seit 1994 – wird in der Regel akzeptiert
  • Dänemark: Abkommen seit ca. 2015 – Anerkennung geregelt

Für alle Auslandsfahrten empfehlen wir dringend eine Grüne Versicherungskarte mitzuführen. Für den dauerhaften Export nutzen Sie besser ein Ausfuhrkennzeichen.

Weiterführende Informationen

Häufige Fragen zu Kennzeichenarten

Was ist der Unterschied zwischen Kurzzeitkennzeichen und Ausfuhrkennzeichen?
Das Kurzzeitkennzeichen gilt maximal 5 Tage und ist primär für Probe- und Überführungsfahrten innerhalb Deutschlands gedacht. Das Ausfuhrkennzeichen (Zollkennzeichen) ist für den dauerhaften Export eines Fahrzeugs ins Ausland konzipiert und kann bis zu einem Jahr gültig sein.
Für wen ist das Rote Kennzeichen (06er)?
Das Rote 06er-Kennzeichen ist ausschließlich dem Kfz-Gewerbe vorbehalten – also Händlern, Werkstätten und Herstellern. Privatpersonen können kein Rotes 06er-Kennzeichen beantragen. Es ermöglicht die Nutzung für mehrere Fahrzeuge mit einem Kennzeichen.
Kann ich mit einem Kurzzeitkennzeichen ins Ausland fahren?
Grundsätzlich ist das Kurzzeitkennzeichen nur für Deutschland vorgesehen. In einigen EU-Ländern wird es teilweise toleriert – etwa in Österreich, Italien und Dänemark dank bilateraler Abkommen. In anderen Ländern wie Rumänien, Ungarn oder Belgien drohen jedoch Strafen. Für Auslandsfahrten empfehlen wir das Ausfuhrkennzeichen.
Was kostet ein Ausfuhrkennzeichen?
Bei Spartarif erhalten Sie die Versicherung für ein Ausfuhrkennzeichen ab 79,95€. Dazu kommen Verwaltungsgebühren der Zulassungsstelle und Kosten für die Kennzeichenschilder. Insgesamt sollten Sie mit ca. 100-150€ rechnen.
Brauche ich ein Fahrtenbuch für das Rote Kennzeichen?
Ja, sowohl für das Rote 06er-Kennzeichen als auch für das 07er-Kennzeichen ist ein Fahrtenbuch gesetzlich vorgeschrieben. Darin müssen alle Fahrten mit Datum, Kennzeichen des Fahrzeugs, Fahrtzweck und Fahrtstrecke dokumentiert werden.
Welches Kennzeichen brauche ich für den Fahrzeugexport?
Für den Export eines Fahrzeugs ins Ausland benötigen Sie ein Ausfuhrkennzeichen (auch Zollkennzeichen genannt). Es ist speziell für internationale Überführungen konzipiert und wird im Zielland anerkannt. Ein Kurzzeitkennzeichen reicht für den Export nicht aus.
Fachlich geprueft — Spartarif GmbH, registrierter Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO. Reg.-Nr. D-R3T6-ATZ7D-18 (IHK Muenchen und Oberbayern).

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Zuletzt aktualisiert am 10. April 2026