Kurzzeitkennzeichen beantragen

Ablauf, Kosten und Unterlagen

  • Schritt-für-Schritt Anleitung
  • Benötigte Unterlagen
  • Kostenüberblick
  • Wichtige Hinweise

Kurzzeitkennzeichen beantragen - hier finden Sie alle Informationen

Damit Sie Ihr Kurzzeitkennzeichen problemlos beantragen können, haben wir für Sie alle notwendigen Informationen zusammengetragen.

Kurzzeitkennzeichen beantragen: So geht's

Das Beantragen von Kurzzeitkennzeichen ist seit der Gesetzesänderung im April 2015 etwas aufwendiger geworden. Früher reichte es aus, mit einer eVB-Nummer und dem Personalausweis zur Zulassungsstelle zu gehen. Heute benötigen Sie zusätzlich die Fahrzeugpapiere (Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief) und eine gültige Hauptuntersuchung (TÜV).

Schritt-für-Schritt Anleitung

1

Versicherung (eVB) besorgen

Bestellen Sie Ihre eVB-Nummer für Kurzzeitkennzeichen online. Sie erhalten die Nummer sofort per SMS und E-Mail.

2

Unterlagen zusammenstellen

Sammeln Sie alle notwendigen Dokumente: Personalausweis, eVB-Nummer, Fahrzeugschein/Brief, TÜV-Bericht. Bei Firmenzulassungen zusätzlich Gewerbeanmeldung/Handelsregisterauszug.

3

Zulassungsstelle besuchen

Gehen Sie zu Ihrer örtlichen Zulassungsstelle oder der Zulassungsstelle am Standort des Fahrzeugs. Vergessen Sie nicht, vorher die Öffnungszeiten zu prüfen oder einen Termin zu vereinbaren.

4

Schilder prägen lassen

Nach der Zuteilung des Kennzeichens lassen Sie die Schilder beim Schildermacher vor Ort prägen.

5

Plaketten kleben lassen

Zurück bei der Zulassungsstelle werden die Plaketten auf die Schilder geklebt und der Fahrzeugschein ausgehändigt.

Benötigte Unterlagen

Folgende Unterlagen müssen Sie bei der Zulassungsstelle vorlegen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Teil II (Fahrzeugbrief) - Kopie reicht oft aus
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (TÜV-Bericht)
  • Ggf. Vollmacht, wenn Sie im Auftrag handeln
  • Bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug

Wichtig: Ohne gültigen TÜV ist die Nutzung des Kurzzeitkennzeichens stark eingeschränkt. Fahrten sind dann nur zur nächstgelegenen Prüfstelle im Zulassungsbezirk erlaubt. Mehr dazu unter Kurzzeitkennzeichen ohne TÜV.