Kurzzeitkennzeichen Versicherung online bestellen bei Spartarif

Kurzzeitkennzeichen ohne TÜV

Was ist erlaubt – und was nicht? Alles zu § 16a FZV, Einschränkungen und Praxis-Tipps.

  • Kurzzeitkennzeichen auch ohne gültige HU erhältlich
  • Erlaubte Fahrten: Prüfstelle & Werkstatt im Zulassungsbezirk
  • Verbot: Überführungen und Vergnügungsfahrten
  • Versicherungsschutz gilt auch ohne TÜV

Kurze Antwort:

Ein Kurzzeitkennzeichen ist auch ohne gültige Hauptuntersuchung (HU/TÜV) erhältlich – aber mit Einschränkungen. Erlaubt sind nur Fahrten zur nächstgelegenen Prüfstelle und, bei Mängeln, zur nächsten Werkstatt im Zulassungsbezirk. Überführungsfahrten ohne TÜV sind verboten.

Auf einen Blick: Kurzzeitkennzeichen ohne TÜV

  • Erhältlich ohne TÜV: Ja, bei der Zulassungsstelle mit Beschränkungsvermerk im Fahrzeugschein
  • Erlaubt: Fahrt zur nächstgelegenen Prüfstelle (direkter Weg)
  • Erlaubt bei Mängeln: Fahrt zur Werkstatt im Zulassungsbezirk oder angrenzenden Bezirk
  • Verboten: Überführungen, Probefahrten, Vergnügungsfahrten
  • Nicht möglich: Fahrt bei verkehrsunsicherem Fahrzeug
  • Versicherung: Gilt auch ohne TÜV – eVB ab 21,40 € sofort online
  • Rechtsgrundlage: § 16a FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung)

Warum gibt es Kurzzeitkennzeichen ohne TÜV?

Seit April 2015 ist ein gültiger TÜV (Hauptuntersuchung, HU) für Überführungs- und Probefahrten mit Kurzzeitkennzeichen grundsätzlich Pflicht. Der Gesetzgeber hat jedoch eine sinnvolle Ausnahme geschaffen: Wer sein Fahrzeug erst zur Prüfstelle bringen muss, um den TÜV zu erlangen, oder es in die Werkstatt bringen muss, kann das Kurzzeitkennzeichen trotzdem nutzen.

Die Regelung ist in § 16a der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) festgelegt. Dort wird klar definiert, unter welchen Bedingungen ein Fahrzeug ohne gültige HU im Straßenverkehr bewegt werden darf – und unter welchen nicht.

Erlaubte Fahrten ohne TÜV

Diese Fahrten sind erlaubt:

  • Fahrt zur nächstgelegenen Prüfstelle

    TÜV, DEKRA oder GTÜ im Zulassungsbezirk. Direkter Weg, keine Umwege. Im Fahrzeugschein eingetragene Beschränkung gilt.

  • Fahrt zur Werkstatt nach festgestellten Mängeln

    Wenn bei der HU erhebliche oder geringe Mängel festgestellt wurden, darf das Fahrzeug zur nächstgelegenen geeigneten Werkstatt im Zulassungsbezirk oder einem angrenzenden Bezirk gefahren werden.

  • Rückfahrt zur Prüfstelle nach Reparatur

    Nach der Mängelbeseitigung darf das Fahrzeug erneut zur Prüfstelle gefahren werden.

Wichtig: Bei all diesen Fahrten gilt die Direktwegspflicht. Sie müssen die kürzeste Route nehmen. Zwischenstopps oder Umwege sind nicht erlaubt.

Verbotene Fahrten ohne TÜV

Diese Fahrten sind ausdrücklich verboten:

  • Überführungsfahrten

    Ein gekauftes Fahrzeug vom Verkäufer abholen ist ohne gültige HU verboten – auch mit Kurzzeitkennzeichen.

  • Probefahrten

    Testfahrten bei Privatverkäufen oder durch den Käufer erfordern immer eine gültige Hauptuntersuchung.

  • Vergnügungsfahrten und private Nutzung

    Ein Ausflug, der Weg zum Einkaufen oder jede andere Fahrt, die nicht der HU-Erlangung dient, ist eine Ordnungswidrigkeit.

  • Fahrten mit verkehrsunsicherem Fahrzeug

    Stuft die Prüfstelle das Fahrzeug als verkehrsunsicher ein, darf es gar nicht mehr gefahren werden – auch nicht zur Werkstatt.

  • Fahrt zu einer weiter entfernten Prüfstelle

    Erlaubt ist nur die nächstgelegene Untersuchungsstelle im Zulassungsbezirk. Wer lieber woanders hinmöchte, muss das Fahrzeug transportieren.

Was wird im Fahrzeugschein vermerkt?

Wenn die Zulassungsstelle ein Kurzzeitkennzeichen ohne gültige HU ausstellt, wird der Beschränkungsvermerk direkt in den roten Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) eingetragen. Typischer Wortlaut: „Nur zur Fahrt zur nächstgelegenen Prüfstelle."

Dieser Vermerk ist rechtlich bindend. Bei einer Polizeikontrolle wird der Fahrzeugschein geprüft. Stimmt die Fahrt nicht mit der eingetragenen Beschränkung überein, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor.

Strafen und Konsequenzen

VerstoßKonsequenz
Fahrt außerhalb erlaubter StreckenBußgeld, möglicher Versicherungsverlust
Fahrt mit verkehrsunsicherem FahrzeugSchwere Ordnungswidrigkeit, kein Versicherungsschutz
Fahrt nach Ablauf des KennzeichensStraftat: Fahren ohne Versicherung (§ 6 PflVG), Geldstrafe oder bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe

Praxis-Tipps für die Nutzung

Prüfstelle vorab kontaktieren

Vereinbaren Sie einen Termin und klären Sie, ob die Strecke wirklich die nächstgelegene Route ist.

Werkstatt vorher anfragen

Bei absehbaren Mängeln: Prüfen Sie vorab, ob die Werkstatt zeitnah reparieren kann, um Hin- und Herfahrten zu minimieren.

Fahrzeugschein immer mitführen

Der Beschränkungsvermerk ist rechtlich relevant. Bei einer Kontrolle müssen Sie ihn vorzeigen können.

Verkehrssicherheit selbst prüfen

Stellen Sie vor der Fahrt sicher, dass Bremsen, Licht und Reifen in Ordnung sind. Verkehrsunsichere Fahrzeuge dürfen nicht gefahren werden.

Zeitpuffer einplanen

Das Kurzzeitkennzeichen gilt 5–6 Tage. Bei Mängeln brauchen Sie Zeit für HU, Reparatur und Nachuntersuchung.

eVB rechtzeitig bestellen

Die eVB von Spartarif erhalten Sie in 2 Minuten online – bestellen Sie sie, bevor Sie zur Zulassungsstelle fahren.

So läuft es ab: Schritt für Schritt

  1. 1
    eVB-Nummer online bestellen

    Bei Spartarif in 2 Minuten – ab 21,40 €. Gilt auch ohne TÜV.

  2. 2
    Zur Zulassungsstelle

    Mit eVB, Personalausweis und Fahrzeugpapieren. Beschränkungsvermerk wird eingetragen.

  3. 3
    Direkt zur nächstgelegenen Prüfstelle

    Kürzeste Route, keine Umwege. TÜV, DEKRA oder GTÜ im Zulassungsbezirk.

  4. 4
    Bei Mängeln: Werkstatt im Bezirk

    Direkte Fahrt zur nächsten Werkstatt für die Reparatur.

  5. 5
    Nachuntersuchung

    Nach der Reparatur zur Prüfstelle zurück. Bei bestandener HU erlischt die Beschränkung.

Kurzzeitkennzeichen mit TÜV vs. ohne TÜV

KriteriumMit gültigem TÜVOhne TÜV
Überführungsfahrten✓ Erlaubt✗ Verboten
Probefahrten✓ Erlaubt✗ Verboten
Fahrt zur Prüfstelle✓ Erlaubt✓ Erlaubt (nur nächstgelegene)
Fahrt zur Werkstatt✓ Erlaubt✓ Nur bei festgestellten Mängeln
Beschränkung im FahrzeugscheinKeineJa – wird eingetragen
VersicherungsschutzVollständigVollständig (gilt auch ohne TÜV)
eVB bestellbarOnline ab 21,40 €Online ab 21,40 €

Weiterführende Informationen

Häufige Fragen: Kurzzeitkennzeichen ohne TÜV

Kann ich ein Kurzzeitkennzeichen ohne TÜV beantragen?
Ja. Die Zulassungsstelle stellt das Kurzzeitkennzeichen auch ohne gültige Hauptuntersuchung (HU) aus – jedoch mit einem Vermerk im Fahrzeugschein. Dieser beschränkt die erlaubten Fahrten auf die direkte Route zur nächstgelegenen Prüfstelle im Zulassungsbezirk und zurück.
Welche Fahrten sind mit Kurzzeitkennzeichen ohne TÜV erlaubt?
Erlaubt sind: 1) Fahrt zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle (TÜV, DEKRA, GTÜ) im Zulassungsbezirk und zurück. 2) Fahrt zur Werkstatt im selben oder angrenzenden Zulassungsbezirk, wenn bei der HU Mängel festgestellt wurden. 3) Fahrt zurück zur Prüfstelle nach der Reparatur. Alle anderen Fahrten sind verboten.
Was passiert wenn ich die Beschränkungen missachte?
Wer mit einem Kurzzeitkennzeichen ohne TÜV außerhalb der erlaubten Strecken fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Es droht ein Bußgeld. Zusätzlich kann der Versicherungsschutz erlöschen – mit gravierenden Folgen bei einem Unfall.
Darf ich ein Auto ohne TÜV kaufen und gleich überführen?
Nein. Überführungsfahrten – also das Abholen eines gekauften Fahrzeugs – sind ohne gültige HU nicht gestattet. Das Kurzzeitkennzeichen ohne TÜV erlaubt ausschließlich Fahrten zur Prüfstelle und zur Werkstatt. Für eine Überführung ist eine gültige Hauptuntersuchung Pflicht.
Was bedeutet 'nächstgelegene Untersuchungsstelle'?
Gemeint ist die TÜV-, DEKRA- oder GTÜ-Station, die vom Fahrzeugstandort aus am nächsten liegt – innerhalb des Zulassungsbezirks. Sie müssen die direkte Route nehmen. Eine weiter entfernte Prüfstelle, etwa weil Sie dort einen Termin haben, ist nicht zulässig.
Gilt das auch für verkehrsunsichere Fahrzeuge?
Nein. Wird das Fahrzeug bei der Prüfung als verkehrsunsicher eingestuft, darf es gar nicht mehr auf öffentlichen Straßen bewegt werden – auch nicht zur Werkstatt. In diesem Fall müssen Sie einen Anhänger organisieren oder das Fahrzeug abschleppen lassen.
Brauche ich eine spezielle Versicherung für Kurzzeitkennzeichen ohne TÜV?
Nein. Die normale Kurzzeitkennzeichen-Versicherung von Spartarif gilt sowohl für Fahrten mit als auch ohne TÜV. Sie sind durch eine vollwertige Kfz-Haftpflicht mit den gesetzlich vorgeschriebenen Deckungssummen abgesichert – ohne Selbstbeteiligung.
Kann ich die eVB-Nummer sofort online kaufen?
Ja. Bei Spartarif bestellen Sie Ihre eVB-Nummer online in 2 Minuten. Sie erhalten den Code sofort per E-Mail und können ihn direkt bei der Zulassungsstelle vorlegen. Der TÜV-Status Ihres Fahrzeugs spielt für die Online-Bestellung keine Rolle.
Portrait Markus Seidl
Fachlich geprüft·Markus SeidlRegistrierter Versicherungsmakler

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Zuletzt aktualisiert am 16. April 2026