Überführungskennzeichen Ratgeber 2026

Alles Wissenswerte zum Kurzzeitkennzeichen für Fahrzeugüberführungen

  • Überführungskennzeichen = Kurzzeitkennzeichen (max. 5 Tage)
  • eVB-Nummer ab 21,40 € – sofort per E-Mail
  • Kein TÜV erforderlich für die Beantragung
  • Gesamtkosten ab ca. 50 € (Versicherung + Zulassung + Schilder)

Überführungskennzeichen Ratgeber 2026

Sie möchten ein Fahrzeug überführen, zum TÜV fahren oder eine Probefahrt machen? Dann benötigen Sie ein Überführungskennzeichen. In diesem umfassenden Ratgeber erfahren Sie alles, was Sie 2026 über das Überführungskennzeichen wissen müssen – von der Beantragung über die Kosten bis hin zu Auslandsregelungen.

Was ist ein Überführungskennzeichen?

Das Überführungskennzeichen ist der umgangssprachliche Begriff für das offizielle Kurzzeitkennzeichen. Es handelt sich um ein amtliches Kennzeichen, das Sie bei der Zulassungsstelle beantragen. Es ist an dem charakteristischen gelben Streifen auf der rechten Seite zu erkennen, auf dem das Ablaufdatum aufgedruckt ist.

Das Überführungskennzeichen ist maximal 5 Tage gültig und ermöglicht es, ein nicht zugelassenes Fahrzeug legal im öffentlichen Straßenverkehr zu bewegen. Es ist an das spezifische Fahrzeug gebunden und nicht übertragbar.

Gut zu wissen: Das Überführungskennzeichen, Kurzzeitkennzeichen und 5-Tage-Kennzeichen sind verschiedene Bezeichnungen für dasselbe amtliche Kennzeichen. Es hat nichts mit dem roten Händlerkennzeichen zu tun, das nur für gewerbliche Händler und Werkstätten vorgesehen ist.

Wofür braucht man ein Überführungskennzeichen?

Das Überführungskennzeichen wird in verschiedenen Situationen benötigt, wenn ein Fahrzeug ohne reguläre Zulassung bewegt werden muss:

  • Fahrzeugkauf und Überführung: Sie haben ein Fahrzeug gekauft und möchten es vom Verkäufer zu Ihrem Wohnort überführen. Das ist der häufigste Einsatzzweck.
  • TÜV-Fahrt (Hauptuntersuchung): Ihr Fahrzeug hat keinen gültigen TÜV und muss zur Hauptuntersuchung. Mit dem Überführungskennzeichen dürfen Sie zum TÜV fahren.
  • Probefahrt: Sie möchten ein Fahrzeug vor dem Kauf testen. Als Privatperson können Sie dafür ein Überführungskennzeichen nutzen.
  • Reparaturfahrt: Ihr Fahrzeug muss in eine Werkstatt, die nicht in unmittelbarer Nähe liegt. Das Überführungskennzeichen ermöglicht die Fahrt dorthin.
  • Wiederzulassung: Sie möchten ein abgemeldetes Fahrzeug wieder anmelden und müssen es vorher zur Zulassungsstelle überführen.

Voraussetzungen für das Überführungskennzeichen

Für die Beantragung eines Überführungskennzeichens benötigen Sie folgende Unterlagen:

UnterlagePflichtHinweis
eVB-NummerJaOnline bei Spartarif bestellen
Personalausweis / ReisepassJaGültiger Lichtbildausweis
Fahrzeugschein (ZB I)OptionalFalls vorhanden mitbringen
Fahrzeugbrief (ZB II)OptionalFalls vorhanden mitbringen
Gültiger TÜVNeinNicht erforderlich

Ablauf: So beantragen Sie das Überführungskennzeichen

Die Beantragung ist unkompliziert und in vier Schritten erledigt:

  1. eVB-Nummer online bestellen: Bestellen Sie Ihre eVB-Nummer über den Spartarif-Konfigurator. Wählen Sie Fahrzeugtyp, Laufzeit und Geltungsbereich. Sie erhalten die eVB-Nummer sofort per E-Mail.
  2. Zur Zulassungsstelle gehen: Gehen Sie mit Ihrer eVB-Nummer und Ihrem Personalausweis zur nächsten Zulassungsstelle. Vereinbaren Sie vorher am besten einen Termin.
  3. Kennzeichenschilder prägen lassen: Nach der Bearbeitung bei der Zulassungsstelle lassen Sie die Schilder beim Schilderpräger anfertigen (in der Regel direkt nebenan, ca. 16 €).
  4. Losfahren: Montieren Sie die Schilder und fahren Sie los. Das Überführungskennzeichen gilt ab dem Zulassungstag für maximal 5 Tage.

Kosten des Überführungskennzeichens

Die Gesamtkosten setzen sich aus drei Bestandteilen zusammen:

PositionKosten
Versicherung (eVB-Nummer)ab 21,40 € (Gewerbe) / ab 28,60 € (Privat)
Zulassungsgebührca. 13,10 €
Schilderprägungca. 16,00 €
Gesamtkostenab ca. 50 € (Gewerbe) / ab ca. 58 € (Privat)

Eine detaillierte Aufschlüsselung finden Sie in unserer kompletten Kostenübersicht für 2026.

Überführungskennzeichen im Ausland

Die Nutzung des Überführungskennzeichens im Ausland ist ein häufiges Thema und erfordert besondere Aufmerksamkeit:

Wichtig: Das Überführungskennzeichen (Kurzzeitkennzeichen) ist offiziell nur für den innerdeutschen Verkehr konzipiert. In vielen EU-Ländern wird es zwar geduldet, aber eine Anerkennung ist nicht garantiert.

Risiken bei der Auslandsnutzung

  • Keine Pflicht zur Anerkennung: Nicht alle EU-Länder sind verpflichtet, das deutsche Kurzzeitkennzeichen anzuerkennen. Bei Kontrollen kann es zu Problemen kommen.
  • Bußgelder und Beschlagnahmung: In einigen Ländern drohen Bußgelder oder sogar die Beschlagnahmung des Fahrzeugs.
  • Versicherungsschutz: Ohne Grüne Karte haben Sie möglicherweise keinen Nachweis über Ihren Versicherungsschutz im Ausland.

Grüne Karte empfohlen

Wenn Sie dennoch mit dem Überführungskennzeichen ins Ausland fahren möchten, empfehlen wir dringend die Europa-Option mit Grüner Karte. Die Grüne Karte (Internationale Versicherungskarte) dient als international anerkannter Versicherungsnachweis und kann bei Kontrollen vorgelegt werden.

Unterschied: Überführungskennzeichen vs. Ausfuhrkennzeichen

Häufig werden Überführungskennzeichen und Ausfuhrkennzeichen verwechselt. Dabei gibt es wesentliche Unterschiede:

MerkmalÜberführungskennzeichenAusfuhrkennzeichen
Anderer NameKurzzeitkennzeichenZollkennzeichen, Exportkennzeichen
GültigkeitMax. 5 Tage14 Tage bis 1 Jahr
EinsatzgebietPrimär DeutschlandInternational (Export)
KennzeichenfarbeGelber Streifen rechtsRoter Streifen rechts
Versicherungskosten ab21,40 €79,95 €
TÜV erforderlichNeinJa

Für den Export eines Fahrzeugs ins Ausland ist das Ausfuhrkennzeichen die bessere und sicherere Wahl. Es wird international anerkannt und bietet längere Laufzeiten. Mehr erfahren Sie unter Ausfuhrkennzeichen-Versicherung.

Weiterführende Informationen

Häufige Fragen zum Überführungskennzeichen

Was ist ein Überführungskennzeichen?
Ein Überführungskennzeichen ist ein anderer Begriff für das Kurzzeitkennzeichen. Es handelt sich um ein amtliches Kennzeichen mit gelbem Streifen und Ablaufdatum, das maximal 5 Tage gültig ist. Es wird verwendet, um nicht zugelassene Fahrzeuge legal im Straßenverkehr zu bewegen – etwa für Überführungsfahrten, Probefahrten oder TÜV-Fahrten.
Was kostet ein Überführungskennzeichen?
Die Gesamtkosten für ein Überführungskennzeichen betragen ca. 50–67 €. Diese setzen sich zusammen aus: Versicherung (eVB-Nummer) ab 21,40 € bei Spartarif, Zulassungsgebühr ca. 13 € und Schilderprägung ca. 16 €.
Brauche ich einen TÜV für das Überführungskennzeichen?
Nein, für die Beantragung eines Überführungskennzeichens (Kurzzeitkennzeichens) ist kein gültiger TÜV erforderlich. Im Gegenteil: Das Überführungskennzeichen wird häufig gerade dafür genutzt, um ein Fahrzeug ohne gültige Hauptuntersuchung zum TÜV zu fahren.
Kann ich mit dem Überführungskennzeichen ins Ausland fahren?
Grundsätzlich ja, mit Einschränkungen. Das Kurzzeitkennzeichen wird in vielen EU-Ländern geduldet, ist aber nicht offiziell für den internationalen Verkehr vorgesehen. Mit der Europa-Option und einer Grünen Karte haben Sie einen Versicherungsnachweis für das Ausland. Für Fahrzeugexporte empfehlen wir jedoch das Ausfuhrkennzeichen.
Wie schnell bekomme ich die eVB-Nummer?
Bei Spartarif erhalten Sie Ihre eVB-Nummer sofort per E-Mail – in der Regel innerhalb von 2 Minuten nach der Bezahlung. Mit der eVB-Nummer können Sie dann direkt zur Zulassungsstelle gehen.
Was ist der Unterschied zum Ausfuhrkennzeichen?
Das Überführungskennzeichen (Kurzzeitkennzeichen) gilt maximal 5 Tage und ist primär für den innerdeutschen Verkehr gedacht. Das Ausfuhrkennzeichen (Zollkennzeichen) hingegen hat Laufzeiten von 14 Tagen bis zu einem Jahr und ist speziell für den Fahrzeugexport ins Ausland konzipiert. Es wird international anerkannt.
Kann ich das Überführungskennzeichen für mehrere Fahrzeuge nutzen?
Nein, das Überführungskennzeichen ist immer an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden. Für jedes Fahrzeug, das Sie überführen möchten, benötigen Sie ein eigenes Kennzeichen mit eigener eVB-Nummer.
Fachlich geprueft — Spartarif GmbH, registrierter Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO. Reg.-Nr. D-R3T6-ATZ7D-18 (IHK Muenchen und Oberbayern).

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Zuletzt aktualisiert am 10. April 2026