Länderinformationen
Für Kfz-Ausfuhr und Export
- EU-Länder
- Weitere europäische Staaten
- Außereuropäische Ziele
- Versicherungshinweise
Länderinformationen für die Kfz-Ausfuhr
Hier finden Sie eine Übersicht aller Länder, die für Fahrzeugüberführungen mit Kurzzeitkennzeichen oder Ausfuhrkennzeichen relevant sind.
Die Versicherungsdeckung variiert je nach Zielland. Prüfen Sie vor Reiseantritt Ihre Grüne Versicherungskarte, um sicherzustellen, dass Ihr Zielland abgedeckt ist.
Europäische Union
In allen EU-Mitgliedsstaaten ist die Fahrzeugüberführung mit dem Ausfuhrkennzeichen problemlos möglich. Bei Kurzzeitkennzeichen kann es jedoch zu Einschränkungen kommen.
EU-Länder: Ausfuhrkennzeichen empfohlen
Für Fahrten in EU-Länder empfehlen wir das Ausfuhrkennzeichen, da es in allen Mitgliedsstaaten vollständig anerkannt wird.
Weitere europäische Länder
Auch in vielen nicht-EU-Ländern Europas können Sie mit dem Ausfuhrkennzeichen fahren. Beachten Sie jedoch die länderspezifischen Bestimmungen.
Hinweis: Großbritannien
Nach dem Brexit gelten für Großbritannien besondere Regelungen. Informieren Sie sich vor der Reise über aktuelle Einreisebestimmungen für Fahrzeuge.
Außereuropäische Länder
Für Fahrten in außereuropäische Länder ist das Ausfuhrkennzeichen zwingend erforderlich. Zusätzlich können an den Grenzen weitere Versicherungen notwendig sein.
Zusatzversicherung an der Grenze
Bei Einreise in Länder, die auf der Grünen Karte durchgestrichen sind, müssen Sie an der Grenze eine separate Haftpflichtversicherung abschließen. Diese ist in der Regel direkt am Grenzübergang erhältlich.
Kennzeichen-Empfehlung nach Ziel
| Zielregion | Kurzzeitkennzeichen | Ausfuhrkennzeichen |
|---|---|---|
| Innerhalb Deutschlands | Empfohlen | Möglich |
| EU-Länder | Eingeschränkt | Empfohlen |
| Nicht-EU Europa | Nicht empfohlen | Erforderlich |
| Außerhalb Europas | Nicht möglich | Erforderlich |