Kurzzeitkennzeichen — Nutzungszweck

Zulässige Nutzung, Geltungsbereich & Grüne Karte

  • Zulässige Nutzungszwecke
  • Geltungsbereich Inland/Ausland
  • Grüne Karte (IVK)
  • Länder mit Ausfuhrpflicht

Kurzzeitkennzeichen-Versicherung: Nutzungszweck

Die einfachste Handhabung einer Überführung in Deutschland oder einer Probe-/Testfahrt ist grundsätzlich ein Kurzzeitkennzeichen. Dabei sollten Sie jedoch den Nutzungszweck beachten.

Worauf es ankommt

Das Kurzzeitkennzeichen ist ausschließlich für klar definierte Zwecke vorgesehen. Wer es außerhalb dieser Zwecke nutzt, riskiert den Versicherungsschutz und kann sich strafbar machen.

Zulässige Nutzungszwecke

Überführung des Fahrzeugs

Vom Verkäufer zum Käufer, vom Händler zur Werkstatt oder zur eigenen Adresse.

Probefahrt bzw. Testfahrt

Vor dem Fahrzeugkauf oder zur Funktionsprüfung nach einer Reparatur.

Besuch einer Werkstatt oder eines Gutachters

Fahrt zur Hauptuntersuchung (HU/AU), zum Sachverständigen oder zur Werkstatt.

Unzulässige Nutzungszwecke

Vergnügungsfahrten

Vergnügungsfahrten sind mit diesem Kennzeichen grundsätzlich nicht erlaubt! Dazu zählen Urlaubsreisen, private Ausflüge, Spritztouren oder das Pendeln zur Arbeit. Bei Verstoß droht der Verlust des Versicherungsschutzes und ein Bußgeld.

Geltungsbereich Kennzeichen / Grüne Karte

In Deutschland

Die Kurzzeitkennzeichen-Versicherung gilt grundsätzlich für die oben genannten Nutzungszwecke.

Im Ausland

Die Versicherung gilt in allen genannten Ländern der Grünen Karte. Die ausgestellten Fahrzeugpapiere der Kfz-Zulassungsstellen sind jedoch nicht in allen Ländern anerkannt!

Anerkennung im Ausland

Deutschland hat nur mit Österreich, Italien, Dänemark und der Schweiz Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der jeweiligen nationalen Überführungs- und Probekennzeichen sowie der entsprechenden Fahrzeugpapiere!

Empfehlung bei Nutzung außerhalb Deutschlands

Lieber zum Ausfuhrkennzeichen greifen

Wir empfehlen in der Regel ein Ausfuhrkennzeichen zu verwenden. Bei Fahrten ins Ausland kann es im Falle eines Unfalles oder einer Polizeikontrolle zu hohen Strafgebühren, Einreiseverboten bis hin zu Fahrzeugbeschlagnahmungen kommen.

Die Nutzung im Ausland geschieht daher auf eigene Verantwortung.

Grüne Karte (IVK)

Wenn Sie dennoch außerhalb Deutschlands mit Kurzzeitkennzeichen fahren, bestellen Sie unbedingt die Grüne Karte mit. Mehr Informationen finden Sie auch in unserem Ratgeber Grüne Karte für das Ausland.

Offiziell gültiger Versicherungsschutz der Länder mit Grüner Karte

In den folgenden Ländern besteht über die Grüne Karte gültiger Versicherungsschutz für Ihr mit Kurzzeitkennzeichen versichertes Fahrzeug:

Albanien
Andorra
Belgien
Bosnien-Herzegowina
Bulgarien
Dänemark
Deutschland
Estland
Finnland
Frankreich
F.Y.R.O.M. / Mazedonien
Griechenland
Großbritannien / England
Holland / Niederlande
Irland
Island
Israel
Italien
Kroatien
Lettland
Litauen
Luxemburg
Malta
Marokko
Moldawien
Norwegen
Österreich
Polen
Portugal
Rumänien
Russland
Schweden
Schweiz
Serbien
Slowakische Republik / Slowakei
Slowenien
Spanien
Tschechische Republik
Tunesien
Türkei
Ukraine
Ungarn
Weißrussland
Zypern

Länder mit Ausfuhrkennzeichen und separater Versicherung

(an der Landesgrenze abzuschließen)

In folgenden Ländern ist ein Ausfuhrkennzeichen und eine separate Kfz-Versicherung erforderlich, welche Sie an der Landesgrenze des jeweiligen Landes erwerben müssen:

Ägypten
Äquatorialguinea
Äthiopien
Afghanistan
Algerien
Amerikanische Jungferninseln
Angola
Anguilla
Argentinien
Armenien
Aruba
Aserbaidschan
Australien
Bahamas
Bahrain
Bangladesch
Barbados
Belize
Benin
Bhutan
Bolivien
Botsuana
Brasilien
Britische Jungferninseln
Brunei
Burkina Faso
Burundi
Chile
China
Costa Rica
Demokratische Republik Kongo
Dominica
Dominikanische Republik
Dschibuti
Ecuador
El Salvador
Elfenbeinküste
Eritrea
Färöer Inseln
Fidschi
Gabun
Gambia
Georgien
Ghana
Gibraltar
Grenada
Grönland
Guadeloupe
Guam
Guatemala
Guinea
Guinea-Bissau
Guyana
Haiti
Honduras
Hongkong
Indien
Indonesien
Irak
Iran
Jamaika
Japan
Jemen
Jordanien
Kambodscha
Kamerun
Kanada
Kap Verde
Kasachstan
Katar
Kenia
Kirgisistan
Kiribati
Kolumbien
Komoren
Kuba
Kuwait
Laos
Lesotho
Libanon
Liberia
Libyen
Liechtenstein
Macau
Madagaskar
Malawi
Malaysia
Malediven
Mali
Marshallinseln
Martinique
Mauretanien
Mauritius
Mayotte
Mexiko
Mikronesien
Monaco
Mongolei
Montenegro
Montserrat
Mosambik
Myanmar
Namibia
Nauru
Nepal
Neukaledonien
Neuseeland
Nicaragua
Niederländische Antillen
Niger
Nigeria
Niue
Nordkorea
Oman
Pakistan
Palästina
Palau
Panama
Papua-Neuguinea
Paraguay
Peru
Philippinen
Puerto Rico
Republik Kongo
Ruanda
Salomonen
Sambia
Samoa
San Marino
Sansibar
São Tomé und Príncipe
Saudi-Arabien
Senegal
Seychellen
Sierra Leone
Simbabwe
Singapur
Somalia
Sri Lanka
St. Helena
Sudan
Südafrika
Südkorea
Suriname
Swasiland
Syrien
Tadschikistan
Taiwan
Tansania
Thailand
Togo
Tokelau
Tonga
Trinidad und Tobago
Tschad
Turkmenistan
Tuvalu
Uganda
Uruguay
Usbekistan
Vatikan
Venezuela
Vereinigte Arabische Emirate
Vereinigte Staaten
Vietnam
Westsahara
Zentralafrikanische Republik

Zusatzversicherung an der Grenze

Bei Einreise in eines dieser Länder müssen Sie an der Grenze eine separate Haftpflichtversicherung abschließen. Diese ist in der Regel direkt am Grenzübergang erhältlich, kann jedoch deutlich teurer sein als eine deutsche Versicherung.

Weiterführende Informationen

Portrait Markus Seidl
Fachlich geprüft·Markus SeidlRegistrierter Versicherungsmakler

Zuletzt aktualisiert am 17. März 2026