Kurzzeitkennzeichen — Nutzungszweck
Zulässige Nutzung, Geltungsbereich & Grüne Karte
- Zulässige Nutzungszwecke
- Geltungsbereich Inland/Ausland
- Grüne Karte (IVK)
- Länder mit Ausfuhrpflicht
Kurzzeitkennzeichen-Versicherung: Nutzungszweck
Die einfachste Handhabung einer Überführung in Deutschland oder einer Probe-/Testfahrt ist grundsätzlich ein Kurzzeitkennzeichen. Dabei sollten Sie jedoch den Nutzungszweck beachten.
Das Kurzzeitkennzeichen ist ausschließlich für klar definierte Zwecke vorgesehen. Wer es außerhalb dieser Zwecke nutzt, riskiert den Versicherungsschutz und kann sich strafbar machen.
Zulässige Nutzungszwecke
Überführung des Fahrzeugs
Vom Verkäufer zum Käufer, vom Händler zur Werkstatt oder zur eigenen Adresse.
Probefahrt bzw. Testfahrt
Vor dem Fahrzeugkauf oder zur Funktionsprüfung nach einer Reparatur.
Besuch einer Werkstatt oder eines Gutachters
Fahrt zur Hauptuntersuchung (HU/AU), zum Sachverständigen oder zur Werkstatt.
Unzulässige Nutzungszwecke
Vergnügungsfahrten
Vergnügungsfahrten sind mit diesem Kennzeichen grundsätzlich nicht erlaubt! Dazu zählen Urlaubsreisen, private Ausflüge, Spritztouren oder das Pendeln zur Arbeit. Bei Verstoß droht der Verlust des Versicherungsschutzes und ein Bußgeld.
Geltungsbereich Kennzeichen / Grüne Karte
In Deutschland
Die Kurzzeitkennzeichen-Versicherung gilt grundsätzlich für die oben genannten Nutzungszwecke.
Im Ausland
Die Versicherung gilt in allen genannten Ländern der Grünen Karte. Die ausgestellten Fahrzeugpapiere der Kfz-Zulassungsstellen sind jedoch nicht in allen Ländern anerkannt!
Anerkennung im Ausland
Deutschland hat nur mit Österreich, Italien, Dänemark und der Schweiz Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der jeweiligen nationalen Überführungs- und Probekennzeichen sowie der entsprechenden Fahrzeugpapiere!
Empfehlung bei Nutzung außerhalb Deutschlands
Lieber zum Ausfuhrkennzeichen greifen
Wir empfehlen in der Regel ein Ausfuhrkennzeichen zu verwenden. Bei Fahrten ins Ausland kann es im Falle eines Unfalles oder einer Polizeikontrolle zu hohen Strafgebühren, Einreiseverboten bis hin zu Fahrzeugbeschlagnahmungen kommen.
Die Nutzung im Ausland geschieht daher auf eigene Verantwortung.
Grüne Karte (IVK)
Wenn Sie dennoch außerhalb Deutschlands mit Kurzzeitkennzeichen fahren, bestellen Sie unbedingt die Grüne Karte mit. Mehr Informationen finden Sie auch in unserem Ratgeber Grüne Karte für das Ausland.
Offiziell gültiger Versicherungsschutz der Länder mit Grüner Karte
In den folgenden Ländern besteht über die Grüne Karte gültiger Versicherungsschutz für Ihr mit Kurzzeitkennzeichen versichertes Fahrzeug:
Länder mit Ausfuhrkennzeichen und separater Versicherung
(an der Landesgrenze abzuschließen)
In folgenden Ländern ist ein Ausfuhrkennzeichen und eine separate Kfz-Versicherung erforderlich, welche Sie an der Landesgrenze des jeweiligen Landes erwerben müssen:
Zusatzversicherung an der Grenze
Bei Einreise in eines dieser Länder müssen Sie an der Grenze eine separate Haftpflichtversicherung abschließen. Diese ist in der Regel direkt am Grenzübergang erhältlich, kann jedoch deutlich teurer sein als eine deutsche Versicherung.
Weiterführende Informationen
Zuletzt aktualisiert am 17. März 2026
