Zollkennzeichen – Ausfuhrkennzeichen

Ausfuhrkennzeichen für Fahrzeugexporte & Auslandsfahrten. Versicherung ab 79,95 € – Doppelkarte per Post.

  • Gültig für 9 bis 360 Tage
  • Für alle Fahrzeugtypen erhältlich
  • Berechtigt zu Auslandsfahrten
  • Doppelkarte per Post (kein eVB-SMS)

Was ist ein Zollkennzeichen?

Ein Zollkennzeichen (auch: Ausfuhrkennzeichen) ist ein befristetes Kfz-Kennzeichen mit rotem Rand für Fahrzeuge, die verkauft oder ins Ausland überführt werden sollen. Es gilt 9 bis 360 Tage, erfordert einen gültigen TÜV und eine physische Versicherungsdoppelkarte. Anders als das Kurzzeitkennzeichen berechtigt es explizit zu Auslandsfahrten.

Zollkennzeichen: Fakten 2026

Offizieller Name: Ausfuhrkennzeichen
Kennzeichenrand: Roter Rand (statt gelb)
Gültigkeit: 9 / 15 / 30 / bis 360 Tage
Versicherung ab: 79,95 € bei Spartarif
KFZ-Steuer: Immer mind. 30 Tage berechnet
Versicherungsnachweis: Physische Doppelkarte (per Post)
TÜV: Gültige HU zwingend erforderlich
Vorführpflicht: Fahrzeug muss vorgeführt werden

Wann brauchen Sie ein Zollkennzeichen?

Das Ausfuhrkennzeichen ist die richtige Wahl, wenn ein PKW, LKW oder Wohnmobil das Land verlassen oder über Ländergrenzen transportiert werden soll. Es eignet sich auch für Fahrzeuge, die nach dem Kauf längere Strecken im Ausland zurücklegen müssen.

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Fahrzeugexport

PKW oder LKW ins Nicht-EU-Ausland verkaufen und überführen – Zollkennzeichen ist Pflicht.

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Auslandsüberführung

Fahrzeug über die EU-Grenze bringen, z.B. in die Schweiz, Türkei oder weiter.

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Längere Überführung

Fahrzeug soll mehrere Wochen bewegt werden – zu lang für das 5-Tage-Kurzzeitkennzeichen.

💡 KFZ-Steuer: Immer 30 Tage

Beim Ausfuhrkennzeichen wird die KFZ-Steuer immer für mindestens 30 Tage berechnet – unabhängig davon, ob Sie das Kennzeichen nur 9 Tage nutzen. Das ist gesetzlich so geregelt und kein Fehler beim Antrag. Planen Sie diesen Kostenfaktor ein.

Zollkennzeichen vs. Kurzzeitkennzeichen: Der Vergleich

MerkmalKurzzeitkennzeichenZollkennzeichen
KennzeichenfarbeGelber RandRoter Rand
Max. Gültigkeit5 (oder 6) TageBis 360 Tage
Mindestgültigkeit1 Tag9 Tage
Inland erlaubt✓ Ja✓ Ja
Ausland erlaubtEingeschränkt✓ Ja (mit Grüner Karte)
VersicherungsnachweiseVB (digital per E-Mail)Doppelkarte (physisch, per Post)
TÜV erforderlichFür ÜberführungsfahrtenImmer zwingend
VorführpflichtNicht immerJa, an der Zulassungsstelle
KFZ-SteuerKeineMind. 30 Tage
Versicherung ab21,40 € (PKW)79,95 €
Rechtsgrundlage§ 16a FZV§ 19 FZV

Voraussetzungen für das Ausfuhrkennzeichen

  • Fahrzeug muss an der Zulassungsstelle vorgeführt werden (Vorführpflicht)
  • Gültige Hauptuntersuchung (HU / TÜV) – keine Ausnahme
  • Fahrzeug ist abgemeldet oder soll endgültig ausgeführt werden
  • Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder Einzelgenehmigung liegt vor
  • Physische Versicherungsdoppelkarte (von der Versicherung per Post)
  • Für Nicht-EU-Fahrten: Internationaler Zulassungsschein empfohlen

Zollkennzeichen beantragen: Schritt für Schritt

  1. 1
    Versicherung / Doppelkarte beantragen

    Bei Spartarif Fahrzeugtyp und Laufzeit wählen. Die Doppelkarte (physische Versicherungsbescheinigung) wird per Post zugeschickt – rechtzeitig bestellen!

  2. 2
    KFZ-Steuer anmelden

    Das Finanzamt berechnet die KFZ-Steuer für mind. 30 Tage. Dies geschieht oft direkt an der Zulassungsstelle.

  3. 3
    Fahrzeug zur Zulassungsstelle vorführen

    Mit Doppelkarte, Personalausweis, Fahrzeugpapieren und TÜV-Nachweis. Fahrzeug wird vor Ort geprüft.

  4. 4
    Kennzeichen erhalten & prägen lassen

    Schilder beim Schilderhändler prägen lassen – vorne und hinten (außer bei Anhänger/Motorrad).

  5. 5
    Losfahren – auch ins Ausland

    Mit Ausfuhrkennzeichen, Doppelkarte und internationalem Zulassungsschein (außerhalb EU) grenzüberschreitend fahren.

Gültigkeitsdauern und Kosten im Überblick

LaufzeitVersicherung (Spartarif)KFZ-SteuerGesamtkosten ca.
9 Tageab 79,95 €30 Tage (Mindeststeuer)ca. 130–150 €
15 Tageab 89,95 €30 Tage (Mindeststeuer)ca. 140–160 €
30 Tageab 109,95 €30 Tageca. 160–180 €

* Zulassungsgebühr (ca. 13,10 €) und Schilderpaar (ca. 20–30 €) nicht enthalten. KFZ-Steuer abhängig von Hubraum und Emissionsklasse – Richtwert für PKW.

Für welche Fahrzeugtypen gibt es das Zollkennzeichen?

Kein Auslandsfahrt geplant?

Wenn Sie das Fahrzeug nur innerhalb Deutschlands bewegen wollen, ist das günstigere Kurzzeitkennzeichen (gelber Rand, ab 21,40 €) die bessere Wahl. Die eVB erhalten Sie sofort digital per E-Mail.

Häufige Fragen: Zollkennzeichen / Ausfuhrkennzeichen

Was ist der Unterschied zwischen Zollkennzeichen und Kurzzeitkennzeichen?
Das Kurzzeitkennzeichen (gelber Rand) gilt maximal 5 Tage und ist für Überführungen innerhalb Deutschlands. Das Zollkennzeichen (auch Ausfuhrkennzeichen genannt, roter Rand) gilt 9 bis 360 Tage und berechtigt zu Auslandsfahrten. Es wird insbesondere für Fahrzeugexporte und grenzüberschreitende Überführungen genutzt.
Wie lange gilt ein Zollkennzeichen?
Das Ausfuhrkennzeichen kann für 9, 15, 30, 60, 90, 180 oder 360 Tage beantragt werden. Bei Spartarif sind 9, 15 und 30 Tage verfügbar. Das Kennzeichen ist ab dem in der Zulassungsbescheinigung eingetragenen Datum gültig.
Was kostet ein Zollkennzeichen?
Die Versicherung (eVB) beginnt bei Spartarif ab 79,95 €. Dazu kommen: Zulassungsgebühr ca. 13,10 €, Schilderpaar ca. 20–30 €, KFZ-Steuer für volle 30 Tage (auch bei kürzerer Nutzung). Die KFZ-Steuer wird immer für mindestens 30 Tage berechnet, selbst wenn das Kennzeichen nur 9 Tage genutzt wird.
Brauche ich für das Zollkennzeichen einen TÜV?
Ja. Eine gültige Hauptuntersuchung (HU) ist Pflicht – es gibt keine Ausnahme. Das unterscheidet das Zollkennzeichen vom normalen Kurzzeitkennzeichen, das in Ausnahmefällen auch ohne TÜV (nur für Fahrten zur Prüfstelle) erteilt wird.
Bekomme ich für das Zollkennzeichen eine eVB per E-Mail?
Nein. Für das Ausfuhrkennzeichen wird eine physische Doppelkarte (Versicherungsbescheinigung auf Papier) benötigt – keine digitale eVB-SMS. Sie erhalten das Dokument per Post von Ihrer Versicherung. Spartarif stellt die Doppelkarte aus und versendet sie per Post.
Darf ich mit dem Zollkennzeichen ins Ausland fahren?
Ja – das ist der Hauptzweck des Zollkennzeichens. Für Fahrten innerhalb der EU reicht die Doppelkarte als Versicherungsnachweis. Für Länder außerhalb der EU wird zusätzlich ein internationaler Zulassungsschein (Carnet de Passages oder internationale Zulassungsbescheinigung) empfohlen.
Was ist die Vorführpflicht beim Zollkennzeichen?
Beim Antrag für ein Ausfuhrkennzeichen muss das Fahrzeug der Zulassungsstelle vorgeführt werden – eine reine Online-Beantragung ist nicht möglich. Dies dient der Überprüfung von Fahrgestellnummer, Zustand und TÜV.
Für welche Fahrzeuge gibt es ein Zollkennzeichen?
Das Ausfuhrkennzeichen ist für alle Fahrzeugtypen erhältlich: PKW, LKW, Motorrad, Wohnmobil und Anhänger. Voraussetzung ist immer eine gültige HU und die Vorführung an der Zulassungsstelle.
Portrait Markus Seidl
Fachlich geprüft·Markus SeidlRegistrierter Versicherungsmakler

Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO · Reg.-Nr. D-R3T6-ATZ7D-18 (IHK München und Oberbayern)

Ausfuhrkennzeichen – Versicherung beantragen

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Zuletzt aktualisiert am 16. April 2026