Kurzzeitkennzeichen für Wohnmobil

Eigene Fahrzeugkategorie – eVB sofort online kaufen. Für alle Reisemobiltypen.

  • Wohnmobil-Tarif – nicht PKW-Tarif!
  • eVB in 2 Minuten per E-Mail
  • Für alle Wohnmobiltypen gültig
  • Kurzzeitkennzeichen oder Zollkennzeichen wählen

Wohnmobil-Kurzzeitkennzeichen: Das Wichtigste

Das Wohnmobil ist beim Kurzzeitkennzeichen eine eigene Fahrzeugkategorie – kein PKW, kein LKW. Die eVB muss explizit als "Wohnmobil" beantragt werden, sonst wird sie an der Zulassungsstelle abgelehnt. Das Kennzeichen gilt max. 5 Tage für Überführungs- und Probefahrten nach § 16a FZV.

🚨 Wichtig: Wohnmobil ≠ PKW-Tarif

Ein Wohnmobil darf nicht mit dem PKW-Tarif versichert werden. Wohnmobile haben eine eigene Fahrzeugklasse in der Zulassungsbescheinigung. Wählen Sie beim Bestellen der eVB immer die Kategorie "Wohnmobil" – sonst kann die Zulassungsstelle die eVB ablehnen und das Kennzeichen wird nicht ausgegeben.

Wohnmobil-Kurzzeitkennzeichen: Fakten 2026

Fahrzeugkategorie: Wohnmobil / Reisemobil (eigenständig)
Gültigkeit: Maximal 5 Tage (6 Tage wählbar)
Zulassungsgebühr: ca. 13,10 € bei der Behörde
Schilder: ca. 20–30 € (vorne + hinten)
Nutzung: Überführung, Probefahrt, TÜV
TÜV: Erforderlich für Überführungsfahrten
Alternative: Zollkennzeichen für Auslandsfahrten
Rechtsgrundlage: § 16a FZV

Wann brauchen Sie ein Wohnmobil-Kurzzeitkennzeichen?

Wohnmobile stehen oft saisonal abgemeldet. Soll das Fahrzeug zum Stellplatz, in die Werkstatt oder zu einem neuen Besitzer gebracht werden, brauchen Sie ein gültiges Kurzzeitkennzeichen. Die eVB kaufen Sie online – in 2 Minuten, sofort per E-Mail.

🏕️

Saisonstart

Wohnmobil nach dem Winter wieder anmelden oder zum TÜV überführen.

🔄

Kauf / Verkauf

Gebrauchtes Wohnmobil beim Verkäufer abholen oder zum neuen Besitzer überführen.

🔧

Werkstatt & TÜV

Abgemeldetes Wohnmobil zur Hauptuntersuchung oder Reparatur fahren.

Welche Wohnmobile sind abgedeckt?

Maßgeblich ist die Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil I. Steht dort "Wohnmobil" oder "Reisemobil", müssen Sie die entsprechende Kategorie wählen.

🚐

Kastenwagen-Wohnmobil

Kompakte Wohnmobile auf Van-Basis (z.B. Fiat Ducato, Mercedes Sprinter).

🏠

Alkoven-Wohnmobil

Klassische Wohnmobile mit Schlafkoje über dem Fahrerhaus.

🚌

Integriertes Wohnmobil

Vollintegrierte Reisemobile mit einheitlicher Karosserie.

🚏

Teilintegriertes Wohnmobil

Wohnmobil mit sichtbarer Fahrerhauskabine.

Campervan

Ausgebauter Van – sofern als Wohnmobil eingetragen.

📋

Sonderbauten

Individuelle Ausbauten – Eintragung in Zulassungsbescheinigung entscheidend.

Kurzzeitkennzeichen oder Zollkennzeichen?

Fahren Sie Ihr Wohnmobil ins Ausland oder verkaufen es über die Grenze? Dann ist das Zollkennzeichen (Ausfuhrkennzeichen) die bessere Wahl. Es gilt 9 bis 360 Tage und berechtigt zu Auslandsfahrten mit Grüner Karte.

MerkmalKurzzeitkennzeichenZollkennzeichen
KennzeichenrandGelber RandRoter Rand
GültigkeitBis 5 Tage9–360 Tage
Inland✓ Ja✓ Ja
AuslandEingeschränkt✓ Ja (mit Grüner Karte)
TÜV erforderlich✓ Ja✓ Ja
VersicherungsnachweiseVB-NummerPhysische Doppelkarte
Geeignet fürÜberführung DEExport, Auslandsfahrt

Voraussetzungen für das Wohnmobil-Kurzzeitkennzeichen

  • Fahrzeug ist als Wohnmobil / Reisemobil eingetragen
  • Das Wohnmobil ist abgemeldet oder noch nicht zugelassen
  • Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder Einzelgenehmigung liegt vor
  • Gültige Kfz-Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer, Kategorie Wohnmobil)
  • Gültige Hauptuntersuchung (HU) für Überführungsfahrten
  • Nur für ein einziges Fahrzeug gültig

Wohnmobil-Kurzzeitkennzeichen beantragen: So geht's

  1. 1
    eVB-Nummer online bestellen (Kategorie Wohnmobil)

    Fahrzeugkategorie 'Wohnmobil' auswählen – nicht PKW! Laufzeit wählen, bezahlen. eVB kommt sofort per E-Mail.

  2. 2
    Zur Kfz-Zulassungsstelle

    Mit eVB, Personalausweis, Fahrzeugpapieren und TÜV-Nachweis. Wohnmobil-Klasse wird geprüft.

  3. 3
    Schilder prägen lassen

    Vorne und hinten – zwei Schilder beim Schilderhändler. Kosten ca. 20–30 €.

  4. 4
    Kennzeichen montieren & losfahren

    Ab dem Tag der Zuteilung läuft die 5-Tage-Frist.

Kurzzeitkennzeichen für andere Fahrzeugtypen

Häufige Fragen: Kurzzeitkennzeichen für Wohnmobil

Ist das Wohnmobil beim Kurzzeitkennzeichen wie ein PKW behandelt?
Nein. Das Wohnmobil ist eine eigene Fahrzeugkategorie (Reisemobil/Wohnmobil) und muss als solche bei der eVB angegeben werden. Wer fälschlicherweise einen PKW-Tarif wählt, riskiert Probleme bei der Zulassungsstelle – die eVB wird dann möglicherweise nicht akzeptiert.
Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen für ein Wohnmobil?
Die Kosten setzen sich zusammen aus: eVB-Versicherung (Wohnmobil-Tarif bei Spartarif), Zulassungsgebühr ca. 13,10 €, Schilderpaar ca. 20–30 €. Da Wohnmobile oft schwerer und teurer sind, liegt die Versicherungsprämie in der Regel höher als beim PKW.
Brauche ich für das Wohnmobil-Kurzzeitkennzeichen einen TÜV?
Ja. Für Überführungs- und Probefahrten ist eine gültige Hauptuntersuchung (HU) erforderlich. Ohne TÜV ist das Kurzzeitkennzeichen nur für Fahrten zur nächstgelegenen Prüfstelle zulässig. Das gilt für alle Wohnmobiltypen – unabhängig von Größe und Gewicht.
Wie lange gilt das Kurzzeitkennzeichen für ein Wohnmobil?
Das Kurzzeitkennzeichen gilt maximal 5 Tage ab dem Tag der Zuteilung. Eine 6-Tage-Option ist wählbar. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Das gilt für Wohnmobile genauso wie für PKW oder LKW.
Was gilt als Wohnmobil beim Kurzzeitkennzeichen?
Als Wohnmobil (Reisemobil) gilt jedes Fahrzeug, das in der Zulassungsbescheinigung als Wohnmobil oder Reisemobil eingetragen ist – unabhängig von Länge, Gewicht oder Ausbaustufe. Dazu gehören: klassische Kastenwagen-Wohnmobile, Alkoven-Wohnmobile, Integrierte Wohnmobile, Teilintegrierte und Campervans (sofern als Wohnmobil eingetragen).
Was ist der Unterschied zwischen Kurzzeitkennzeichen und Zollkennzeichen beim Wohnmobil?
Das Kurzzeitkennzeichen (gelber Rand) gilt 5 Tage und ist für Überführungen in Deutschland. Das Zollkennzeichen (roter Rand / Ausfuhrkennzeichen) gilt 9–360 Tage und ist ideal für Überführungen ins Ausland oder Verkäufe über die Grenze. Für Auslandsfahrten mit dem Wohnmobil ist das Zollkennzeichen die bessere Wahl.
Darf ich mit dem Wohnmobil-Kurzzeitkennzeichen campen oder übernachten?
Das Kurzzeitkennzeichen berechtigt ausschließlich zu Probe- und Überführungsfahrten gemäß § 16a FZV. Stationäres Camping oder längere Aufenthalte sind damit nicht gedacht – das Fahrzeug muss am Ende der Fahrt wieder abgestellt werden. Eine reguläre Zulassung ist für Camping-Aufenthalte notwendig.
Portrait Markus Seidl
Fachlich geprüft·Markus SeidlRegistrierter Versicherungsmakler

Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO · Reg.-Nr. D-R3T6-ATZ7D-18 (IHK München und Oberbayern)

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Zuletzt aktualisiert am 16. April 2026