Kurzzeitkennzeichen ohne TÜV – Was ist erlaubt?
Einschränkungen, erlaubte Fahrten und Strafen nach § 42 FZV
- Kurzzeitkennzeichen auch ohne gültige HU erhältlich
- Welche Fahrten sind erlaubt, welche verboten?
- Rechtliche Grundlage: § 42 FZV verständlich erklärt
- Strafen bei Verstößen und Tipps für die Praxis
Kurzzeitkennzeichen ohne TÜV – Was ist erlaubt?
Ja, ein Kurzzeitkennzeichen ist auch ohne gültige Hauptuntersuchung (HU) erhältlich – aber mit erheblichen Einschränkungen. Erfahren Sie hier, welche Fahrten erlaubt sind, was die rechtliche Grundlage sagt und welche Strafen bei Verstößen drohen.
Die rechtliche Grundlage: § 42 FZV
Die Regelungen zum Kurzzeitkennzeichen sind in § 42 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) festgelegt. Die wichtigsten Punkte:
- Normalfall: Für die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ist grundsätzlich eine gültige Hauptuntersuchung (HU) und Sicherheitsprüfung (SP) erforderlich.
- Ausnahme: Fehlt die gültige HU, kann dennoch ein Kurzzeitkennzeichen zugeteilt werden – allerdings mit Einschränkungen, die im Fahrzeugschein vermerkt werden.
Wichtig: Die Zulassungsstelle kann die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens verweigern, wenn das Fahrzeug als verkehrsunsicher eingestuft wird. In diesem Fall darf das Fahrzeug gar nicht im Straßenverkehr bewegt werden.
Welche Fahrten sind ERLAUBT ohne TÜV?
- ✓Fahrt zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle im Zulassungsbezirk und zurück
- ✓Bei Mängeln: Fahrt zur nächsten geeigneten Werkstatt im oder angrenzenden Bezirk
- ✓Nach Reparatur: Erneute Fahrt zur Prüfstelle zur Nachuntersuchung
Bei all diesen Fahrten gilt: Sie müssen die direkte Route nehmen. Umwege oder Zwischenstopps sind nicht gestattet.
Welche Fahrten sind VERBOTEN ohne TÜV?
- ✗Überführungsfahrten (z.B. Auto vom Verkäufer abholen)
- ✗Probefahrten
- ✗Fahrten zu einer entfernten Prüfstelle (nur die nächstgelegene ist erlaubt)
- ✗Verkehrsunsichere Fahrzeuge dürfen gar nicht bewegt werden
Was wird im Fahrzeugschein vermerkt?
Wenn ein Kurzzeitkennzeichen ohne gültige HU zugeteilt wird, vermerkt die Zulassungsstelle die Beschränkungen direkt im roten Fahrzeugschein. Dort steht dann, dass nur Fahrten zur nächstgelegenen Prüfstelle und zurück erlaubt sind.
Diese Beschränkung ist rechtlich bindend. Bei einer Polizeikontrolle wird der Fahrzeugschein geprüft, und Verstöße gegen die eingetragenen Beschränkungen werden geahndet.
Strafen bei Verstoß
Achtung: Strafen bei Verstößen
- Fahren außerhalb der erlaubten Strecken: Bußgeld + Punkt in Flensburg. Kann als Fahren ohne Zulassung gewertet werden.
- Fahren nach Ablauf des Kurzzeitkennzeichens: Dies ist eine Straftat! Fahren ohne Versicherung wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft (§ 6 PflVG).
Tipps für die Praxis
- Route vorher planen: Ermitteln Sie die nächstgelegene Prüfstelle und planen Sie die direkte Route.
- Werkstatt vorher kontaktieren: Klären Sie vorab, ob die Werkstatt Ihr Fahrzeug zeitnah reparieren kann – das spart einen zweiten Weg.
- Fahrzeugschein mitführen: Führen Sie den roten Fahrzeugschein immer mit – er dokumentiert die erlaubten Fahrten.
- Verkehrssicherheit prüfen: Stellen Sie sicher, dass das Fahrzeug zumindest verkehrssicher ist (Bremsen, Licht, Reifen). Verkehrsunsichere Fahrzeuge dürfen nicht bewegt werden.
- Zeitpuffer einplanen: Das Kurzzeitkennzeichen gilt 5 bis 6 Tage. Planen Sie genug Zeit für HU, ggf. Reparatur und Nachuntersuchung ein.
Weiterführende Informationen
- Kurzzeitkennzeichen ohne TÜV – Informationen
- Kurzzeitkennzeichen beantragen
- eVB-Nummer – Elektronische Versicherungsbestätigung
- Auto überführen – Komplettanleitung
- Kurzzeitkennzeichen beantragen – Schritt-für-Schritt
Häufige Fragen: Kurzzeitkennzeichen ohne TÜV
Darf ich ohne TÜV zum TÜV fahren?
Was passiert wenn Mängel festgestellt werden?
Darf ich ein Auto ohne TÜV kaufen und überführen?
Was bedeutet 'nächstgelegene Untersuchungsstelle'?
Was passiert wenn ich erwischt werde?
Kann ich auch ohne TÜV eine eVB-Nummer kaufen?
Wo finde ich weitere Praxis-Tipps zum Kurzzeitkennzeichen?
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