Anschlussversicherung
Nach dem Kurzzeitkennzeichen
- Wechselmöglichkeiten
- Neukundenrabatte nutzen
- Leistungen vergleichen
- Kostenlos & unverbindlich
Die Anschlussversicherung nach dem Kurzzeitkennzeichen
Wer ein Kurzzeitkennzeichen nutzt, hat oftmals die Möglichkeit eines Versicherungswechsels und kann sich auf diese Weise erhebliche Ersparnisse bei gleichen oder besseren Leistungen sichern.
Wann darf ich meine Versicherung wechseln?
Der Versicherungsvertrag bezieht sich immer auf ein konkretes Kraftfahrzeug. Das Versicherungsverhältnis läuft bis zum Ende des Kalenderjahres und verlängert sich automatisch, sofern nicht gekündigt wird.
Kein Wechsel möglich
Wurde das gleiche Fahrzeug abgemeldet, mit Kurzzeitkennzeichen überführt und wieder angemeldet, hat der reguläre Vertrag nur geruht. Ein Wechsel ist nicht möglich.
Wechsel möglich
Haben Sie ein neues Fahrzeug erworben und via Kurzzeitkennzeichen überführt, können Sie bei der Anschlussversicherung frei wählen.
Warum gibt es große Sparpotenziale?
Für Kfz-Versicherer ist das Neukundengeschäft extrem wichtig. Deshalb werden immer wieder günstige und attraktive Tarife angeboten, um neue Versicherungsnehmer zu gewinnen. Neukundenrabatte können mehrere Hundert Euro betragen!
Welche Versicherung brauche ich?
Kfz-Haftpflicht (Pflicht)
Gesetzlich vorgeschrieben für jede Zulassung. Deckt Schäden ab, die Sie anderen zufügen.
Teilkasko (Optional)
Schützt vor Diebstahl, Glasbruch, Wildunfällen, Sturm und Brand am eigenen Fahrzeug.
Vollkasko (Optional)
Umfassender Schutz inkl. selbstverschuldeter Unfälle und Vandalismus. Bei Leasing oder Finanzierung oft Pflicht.
Worauf Sie achten sollten
Achten Sie bei der Anschlussversicherung nicht nur auf den Preis. Auch bei den Leistungen kann es erhebliche Unterschiede geben:
Werkstattbindung
Günstigerer Tarif, aber vorgegebene Werkstätten können ungünstig sein
Folgeschäden bei Marderbiss
Günstige Tarife decken Folgeschäden oft nicht ab
Grobe Fahrlässigkeit
Verzicht auf Einrede bei grober Fahrlässigkeit ist wichtig
Deckungssummen
Sollten weit über dem gesetzlichen Minimum liegen
Leasing & Finanzierung
Bei Fahrzeugleasing oder Kfz-Finanzierung kann es verpflichtend sein, eine Vollkasko-Versicherung abzuschließen. Prüfen Sie die Vertragsbedingungen!
Vergleichen lohnt sich
Nutzen Sie Ihre Chance
Sie haben Ihre Fahrzeugüberführung abgeschlossen und möchten ein neues Kraftfahrzeug zulassen? Dann nutzen Sie die Gelegenheit und stellen Sie Ihre Kfz-Versicherung auf den Prüfstand.