Anschlussversicherung

Nach dem Kurzzeitkennzeichen

  • Wechselmöglichkeiten
  • Neukundenrabatte nutzen
  • Leistungen vergleichen
  • Kostenlos & unverbindlich

Die Anschlussversicherung nach dem Kurzzeitkennzeichen

Wer ein Kurzzeitkennzeichen nutzt, hat oftmals die Möglichkeit eines Versicherungswechsels und kann sich auf diese Weise erhebliche Ersparnisse bei gleichen oder besseren Leistungen sichern.

Wann darf ich meine Versicherung wechseln?

Der Versicherungsvertrag bezieht sich immer auf ein konkretes Kraftfahrzeug. Das Versicherungsverhältnis läuft bis zum Ende des Kalenderjahres und verlängert sich automatisch, sofern nicht gekündigt wird.

Kein Wechsel möglich

Wurde das gleiche Fahrzeug abgemeldet, mit Kurzzeitkennzeichen überführt und wieder angemeldet, hat der reguläre Vertrag nur geruht. Ein Wechsel ist nicht möglich.

Wechsel möglich

Haben Sie ein neues Fahrzeug erworben und via Kurzzeitkennzeichen überführt, können Sie bei der Anschlussversicherung frei wählen.

Warum gibt es große Sparpotenziale?

Neukunden sind gefragt

Für Kfz-Versicherer ist das Neukundengeschäft extrem wichtig. Deshalb werden immer wieder günstige und attraktive Tarife angeboten, um neue Versicherungsnehmer zu gewinnen. Neukundenrabatte können mehrere Hundert Euro betragen!

Welche Versicherung brauche ich?

Kfz-Haftpflicht (Pflicht)

Gesetzlich vorgeschrieben für jede Zulassung. Deckt Schäden ab, die Sie anderen zufügen.

Teilkasko (Optional)

Schützt vor Diebstahl, Glasbruch, Wildunfällen, Sturm und Brand am eigenen Fahrzeug.

Vollkasko (Optional)

Umfassender Schutz inkl. selbstverschuldeter Unfälle und Vandalismus. Bei Leasing oder Finanzierung oft Pflicht.

Worauf Sie achten sollten

Achten Sie bei der Anschlussversicherung nicht nur auf den Preis. Auch bei den Leistungen kann es erhebliche Unterschiede geben:

Werkstattbindung

Günstigerer Tarif, aber vorgegebene Werkstätten können ungünstig sein

Folgeschäden bei Marderbiss

Günstige Tarife decken Folgeschäden oft nicht ab

Grobe Fahrlässigkeit

Verzicht auf Einrede bei grober Fahrlässigkeit ist wichtig

Deckungssummen

Sollten weit über dem gesetzlichen Minimum liegen

Leasing & Finanzierung

Bei Fahrzeugleasing oder Kfz-Finanzierung kann es verpflichtend sein, eine Vollkasko-Versicherung abzuschließen. Prüfen Sie die Vertragsbedingungen!

Vergleichen lohnt sich

Nutzen Sie Ihre Chance

Sie haben Ihre Fahrzeugüberführung abgeschlossen und möchten ein neues Kraftfahrzeug zulassen? Dann nutzen Sie die Gelegenheit und stellen Sie Ihre Kfz-Versicherung auf den Prüfstand.

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