Kfz-Haftpflichtversicherung

Pflichtversicherung erklärt

  • Gesetzlich vorgeschrieben
  • Sach-, Personen-, Vermögensschäden
  • Mindestdeckungssummen
  • Tipps zum Sparen

Die Kfz-Haftpflichtversicherung erklärt

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist der Grundbaustein aller Kfz-Versicherungen. Sie gehört zu den Pflichtversicherungen und muss vorhanden sein, sobald sich ein Kraftfahrzeug im deutschen Straßenverkehr bewegt.

Die Aufgabe der Kfz-Haftpflichtversicherung

Kommt es zu einem Unfall, kann die Höhe des entstandenen Schadens schnell die finanziellen Mittel des Verursachers übersteigen. Zu den Kosten für Blechschäden gesellen sich:

  • Schmerzensgelder
  • Kosten für Schäden an Leitplanken, Straßen, etc.
  • Kosten von Einsatzkräften
  • Krankenhausaufenthalte der Geschädigten
Pflichtversicherung in Deutschland

Die Teilnahme am Straßenverkehr ist mit Kraftfahrzeugen nur möglich, wenn ein entsprechender Haftpflichtschutz vorhanden ist.

Für diese Schäden zahlt die Kfz-Haftpflicht

Anders als bei Teil- und Vollkasko werden ausschließlich Schäden abgedeckt, die vom versicherten Kraftfahrzeug an Dritten verursacht wurden.

Sachschäden

Blechschäden, Leitplanken, Laternen, Ampeln, etc.

Mindestdeckung

1.000.000 €

Personenschäden

Behandlungskosten, Schmerzensgeld, Invalidenrenten

Mindestdeckung

7.500.000 €

Vermögensschäden

Verdienstausfall, wirtschaftliche Verluste

Mindestdeckung

50.000 €

Beitragsberechnung

Die Berechnung der Beiträge erfolgt auf Basis verschiedener Faktoren:

Typklasse

Einordnung des Fahrzeugs nach Unfallrisiko (10-25). Niedrig = günstiger.

Regionalklasse

Risiko nach Zulassungsbezirk (1-12). Großstädte meist teurer.

Schadenfreiheitsklasse

SF 1 bis SF 26. Je mehr unfallfreie Jahre, desto günstiger.

Boni & Rabatte

Berufsgruppen, Garagenstellplatz, Wenigfahrer, etc.

Fahren ohne Kfz-Haftpflichtversicherung

Straftatbestand!

Das Fahren ohne Kfz-Haftpflichtversicherung auf öffentlichen Straßen ist ein Straftatbestand.

  • • Empfindliche Geldstrafen
  • • Mögliche Haftstrafen
  • • Beschlagnahmung des Fahrzeugs

Versicherungsschutz im Ausland

EU & Schengenraum

Keine bösen Überraschungen für deutsche Autofahrer. Kein gesonderter Versicherungsnachweis nötig dank Kennzeichenabkommen.

Nicht-EU-Staaten

Die Grüne Karte sollte mitgeführt werden. Bei fehlender Deckung: Versicherung an der Grenze abschließen.

Schadensregulierung

Nach einem Unfall

Bei einer Schadensregulierung wird die Schadenfreiheitsklasse herabgestuft – höhere Beiträge sind die Folge.

Tipp: Bagatellschäden

Bei kleinen Schäden kann es günstiger sein, diese selbst zu bezahlen, um die Rückstufung und damit höhere Beiträge zu vermeiden.

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