Teilkaskoversicherung

Schutz für Ihr Fahrzeug

  • Optionaler Zusatzschutz
  • Keine SF-Klassen
  • Selbstbeteiligung wählbar
  • Viele Schadenarten

Die Teilkasko-Versicherung erklärt

Die Teilkasko-Versicherung ist ein optionaler Bestandteil der Kfz-Versicherung. Sie bietet Fahrzeughaltern große Vorteile bei Schäden am eigenen Fahrzeug.

Unterschied zur Haftpflicht

Während die Kfz-Haftpflicht nur Schäden an Dritten abdeckt, versichert die Teilkasko Schäden am eigenen Fahrzeug – vorausgesetzt, diese wurden durch Fremdeinwirkung verursacht.

Vorteile der Teilkasko

Keine SF-Klassen

Auch Fahranfänger profitieren ohne Nachteile vom Teilkasko-Schutz.

Kalkulierbare Kosten

Jährlicher Mehrbetrag ist planbar, unerwartete Reparaturkosten entfallen.

Versicherte Schäden

Wildunfälle

Zusammenstoß mit Haarwild

Brand & Explosion

Unkontrolliertes Feuer

Überschwemmung

Hochwasser, Starkregen

Unwetter

Sturm, Hagel, Blitzschlag

Glasbruch

Steinschlag, Risse

Kurzschluss

Kabelbrände, Marderbiss

Diebstahl

Fahrzeugentwendung

Vandalismus

Bei unbekannten Tätern

Selbstbeteiligung (SB)

Bei jedem Schaden zahlen Sie einen festgelegten Betrag selbst – dafür sinkt der Jahresbeitrag.

Gängige Selbstbeteiligungen

0 €
Höherer Beitrag
150 €
Empfohlen
300+ €
Günstiger Beitrag

Tipp: Steinschlagreparatur

Viele Versicherer verzichten bei der Steinschlagreparatur auf die Selbstbeteiligung. Die Reparatur (~100 €) ist günstiger als ein späterer Scheibenaustausch (~1.000 €).

Beitragsberechnung

1
Typklasse24 Klassen (10-33) – je nach Diebstahl- und Schadensrisiko des Modells
2
RegionalklasseRisiko in Ihrer Region (Diebstähle, Hagelschäden, Wildunfälle)
3
SelbstbeteiligungHöhere SB = niedrigerer Beitrag
4
LaufleistungVielfahrer zahlen mehr (höheres Steinschlag-/Wildunfallrisiko)
5
FahrerkreisJunge Fahrer erhöhen den Beitrag
6
GaragenrabattAbstellplatz in Garage kann Beitrag senken

Worauf Sie achten sollten

Leistungen genau prüfen

  • Marderbiss: Sind Folgeschäden versichert?
  • Wildunfall: Nur Haarwild oder auch andere Tiere?
  • Werkstattbindung: Einschränkungen bei Reparaturen?