Kfz-Versicherung kündigen

Fristen & Möglichkeiten

  • Stichtag 30. November
  • Sonderkündigungsrechte
  • Zustellnachweis nutzen
  • Bestätigung anfordern

Kfz-Versicherung kündigen – so geht's

Es kann mehrere Gründe geben, die eigene Kfz-Versicherung zu kündigen: Stilllegung des Fahrzeugs, zu hohe Beiträge oder unzureichende Leistungen. Wir zeigen Ihnen, wann und wie Sie am besten kündigen.

Ihre Kündigungsmöglichkeiten

Kündigung zum Stichtag

Der Versicherungsvertrag läuft über ein Kalenderjahr mit einem Monat Kündigungsfrist. Der 30. November ist der letzte Tag, an dem die Kündigung eingehen muss.

Achtung: Wer diesen Termin verpasst, bleibt ein weiteres Jahr beim bisherigen Versicherer – es sei denn, die Preise werden erhöht.

Sonderkündigung bei Beitragserhöhung

Bei Erhöhung der Beiträge oder Änderung der Regional-/Typklassen erhalten Sie ein Sonderkündigungsrecht. Der Versicherer informiert Sie üblicherweise im Dezember über Anpassungen und nennt die geltende Kündigungsfrist.

Kündigung bei Fahrzeugwechsel

Da Kfz-Versicherungen fahrzeuggebunden sind, können Sie bei einem Fahrzeugwechsel kündigen. Bei Abmeldung informiert die Zulassungsstelle automatisch den Versicherer. Für das neue Fahrzeug können Sie frei wählen.

Kündigung nach Unfall

Nach einem Schadensfall haben beide Seiten ein Sonderkündigungsrecht. Achtung: Bei eigener Kündigung behält der Versicherer meist alle bereits gezahlten Jahresbeiträge ein.

Kündigung bei Stilllegung

Bei Abmeldung des Fahrzeugs wird der Vertrag automatisch stillgelegt – keine separate Kündigung nötig. Zu viel gezahlte Beiträge werden erstattet.

Hinweis: Der Vertrag ruht nur für das laufende Jahr. Bei Wiederzulassung im selben Jahr muss dieser Vertrag reaktiviert werden.

Kündigung bei Verkauf

Bei Besitzwechsel muss die Versicherung informiert werden. Bei Stilllegung vor Verkauf oder bei Ummeldung erfolgt die Kündigung automatisch. Informieren Sie dennoch sowohl Zulassungsstelle als auch Versicherung.

Das sollten Sie beachten

Fristen unbedingt einhalten!

Eine Kündigung gilt nur als fristgerecht, wenn sie innerhalb der Frist beim Versicherer eingegangen ist. Das bloße Absenden reicht nicht aus!

Planen Sie ausreichend Versandzeit ein oder nutzen Sie E-Mail/Fax, wenn vom Versicherer erlaubt.

Zustellnachweis sichern

  • Post: Einschreiben mit Rückschein
  • Fax: Sendebericht aufbewahren
  • E-Mail: Versandzeitpunkt dokumentieren

Bestätigung anfordern

Bitten Sie in Ihrem Kündigungsschreiben um eine schriftliche Kündigungsbestätigung. So haben Sie den Nachweis, dass die Kündigung fristgerecht eingegangen ist.

Checkliste für die Kündigung

1
Kündigungsfrist prüfen (Vertragsbedingungen)
2
Kündigungsschreiben mit allen Daten verfassen
3
Bestätigung der Kündigung anfordern
4
Zustellnachweis sichern
5
Fristgerechten Eingang kontrollieren
6
Neue Versicherung rechtzeitig abschließen

Nach der Kündigung

Vergleichen Sie nach erfolgreicher Kündigung die Angebote verschiedener Versicherer. Neukundenrabatte können mehrere Hundert Euro pro Jahr ausmachen – bei gleicher oder besserer Leistung!