Das Ausfuhrkennzeichen
Alle Fakten im Überblick
- Laufzeiten 9-360 Tage
- Internationale Anerkennung
- Roter Ablaufstreifen
- Für den Export optimiert
Das Ausfuhrkennzeichen / Zollkennzeichen – Fakten, Infos und mehr
Das Ausfuhrkennzeichen ist Deutschlands offizielles Nummernschild für den Export von Kraftfahrzeugen. Seine Vorteile liegen in attraktiven Laufzeiten und internationaler Anerkennung.
Wie sieht das Ausfuhrkennzeichen aus?
Der knallrote Rand auf der rechten Seite enthält drei Zahlen, die das Ablaufdatum darstellen: An oberster Stelle steht der Tag, darunter folgen Monat und Jahr. So ist auf den ersten Blick erkennbar, ob das Kennzeichen noch gültig ist.
Aufbau des Ausfuhrkennzeichens
Im Vergleich zum regulären Kennzeichen fehlen Prüfplakette, Unterscheidungsbuchstaben und der blaue Eurorahmen.
Alternative: Das Kurzzeitkennzeichen
Wer temporäre Zulassungen für den Export benötigt, findet alternativ das Kurzzeitkennzeichen mit Grüner Karte.
Nachteile des Kurzzeitkennzeichens
- • Maximale Gültigkeit von nur 5 Tagen
- • Wird nicht in allen Ländern (auch innerhalb Europas) anerkannt
- • Mögliche Konsequenzen: Bußgelder, Stilllegungen oder sogar Haftstrafen
Empfehlung: Für Fahrten ins Ausland oder den Export sollte stets das Ausfuhrkennzeichen genutzt werden.
Die Laufzeiten im Überblick
Anders als innerdeutsche Überführungskennzeichen können Ausfuhrkennzeichen mit Laufzeiten zwischen 9 und 360 Tagen zugelassen werden.
Besonderheiten des Ausfuhrkennzeichens
Die Kfz-Steuer
Im Gegensatz zum Kurzzeitkennzeichen muss für das Ausfuhrkennzeichen Steuer entrichtet werden. Diese wird auf volle Monate gerechnet – auch bei nur 9 Tagen Nutzung ist ein ganzer Kalendermonat zu zahlen.
Die Vorführpflicht
Bei der Zulassung kann es zur Begutachtung des Fahrzeugs kommen. Dabei werden die eingereichten Dokumente mit der Fahrgestellnummer verglichen, um missbräuchliche Ausfuhr (z.B. Diebstahl) zu verhindern.
Löschung aus dem Verkehrszentralregister
Ein mit Ausfuhrkennzeichen zugelassenes Fahrzeug gilt offiziell als aus Deutschland ausgeführt. Bei erneuter Zulassung in Deutschland ist mit erhöhtem bürokratischem Aufwand zu rechnen.
Vorteile für Exporteure
Mehrwertsteuer-Erstattung möglich
Bei Export in ein Nicht-EU-Land kann unter Umständen eine Mehrwertsteuerrückerstattung erfolgen.
Voraussetzungen:
- Händler weist Umsatzsteuer auf Rechnung aus
- Movement-Reference-Number (MRN) für das Fahrzeug
- Nachweis, dass Fahrzeug die EU verlassen hat
Grenzen durch die Versicherung
Nicht alle Länder sind durch gängige Ausfuhrkennzeichen-Versicherungen abgedeckt. Befahrbare Länder sind auf der Grünen Karte vermerkt.
Nicht abgedeckte Länder?
An der Grenze besteht meist die Möglichkeit, eine neue Kfz-Versicherung abzuschließen. Dann gilt das Ablaufdatum der neuen Versicherung, nicht das auf dem Kennzeichen.
Hinweis: Die Deckungssummen sind vor allem in osteuropäischen oder nichteuropäischen Staaten oft relativ gering. Informieren Sie sich vorab über die Deckungsbeträge.