Steuerliche Aspekte
Beim Fahrzeugexport
- Kfz-Steuer erklärt
- MwSt.-Erstattung möglich
- MRN-Nummer Ablauf
- Für Nicht-EU-Exporte
Steuerliche Aspekte beim Fahrzeugexport
Der Export eines Fahrzeugs ist mit zwei steuerlichen Besonderheiten verbunden: Die Kfz-Steuer für den Nutzungszeitraum und die mögliche Erstattung der Mehrwertsteuer bei Export in Nicht-EU-Länder.
Kfz-Steuer
Wird für den Nutzungszeitraum erhoben – immer für volle Monate.
MwSt.-Erstattung
Bei Export in Nicht-EU-Länder kann die Mehrwertsteuer zurückerstattet werden.
Kfz-Steuer entrichten
DEFür deutsche Staatsbürger
Für deutsche Staatsbürger ist der Prozess einfach: Im Zuge der Zulassung wird dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung erteilt. Die fällige Kfz-Steuer wird dann direkt vom Bankkonto abgebucht.
Wichtig: Die Steuer wird immer für ganze Monate berechnet. Wer ein Ausfuhrkennzeichen für 9 Tage zulässt, zahlt trotzdem für den kompletten Monat.
INTFür ausländische Staatsbürger
Ohne deutsches Bankkonto ist der Prozess etwas aufwendiger:
Gemeinsam mit der Zulassungsstelle wird ein Steuerbescheid vom Finanzamt angefordert
Der Bescheid enthält den zu zahlenden Betrag
Dieser kann bei einer deutschen Bank eingezahlt werden
Der Überweisungsbeleg dient als Nachweis für die Zulassung
Mehrwertsteuer-Erstattung mit MRN-Nummer
Bei Export in Nicht-EU-Staaten kann die Mehrwertsteuer an den Käufer zurückerstattet werden. Dafür ist die sogenannte MRN (Movement Reference Number) erforderlich.
Voraussetzungen für die MwSt.-Erstattung
- Der Autohändler muss die Mehrwertsteuer auf der Rechnung ausweisen
- Für das Fahrzeug wird eine MRN (Versandanmeldung) beantragt
- Der Export erfolgt in ein Nicht-EU-Land
So funktioniert der MRN-Prozess
MRN beantragen
Für das Fahrzeug wird eine Movement Reference Number (Versandanmeldung) beantragt.
Grenzübertritt
Sobald eine europäische Grenze passiert wird, erhält das zuständige Zollamt eine elektronische Benachrichtigung.
Dokumentenerstellung
Das Zollamt erstellt die für die Mehrwertsteuerrückerstattung nötigen Dokumente.
Erstattung anfordern
Mit den erhaltenen Dokumenten kann die Erstattung beim Autohändler angefordert werden.
Die Movement Reference Number (MRN) ist eine eindeutige Kennnummer, die zur Verfolgung des Fahrzeugs beim Grenzübertritt verwendet wird. Sie ermöglicht den Nachweis, dass das Fahrzeug die EU tatsächlich verlassen hat.