Steuerliche Aspekte

Kfz- und Mehrwertsteuer

  • KFZ-Steuer für 30 Tage
  • MwSt.-Erstattung möglich
  • Wichtige Hinweise
  • Für Nicht-EU-Bürger

Steuerliche Aspekte des Zollkennzeichens

Das Ausfuhrkennzeichen verfügt im Gegensatz zum Überführungskennzeichen über einige steuerliche Besonderheiten, die wir Ihnen an dieser Stelle gerne näherbringen möchten.

Die KFZ-Steuer

Das Ausfuhrkennzeichen ist mit dem ersten Tag der Anmeldung steuerpflichtig. Unabhängig von der gewählten Gültigkeit sind die Steuern immer für volle 30 Tage zu entrichten – auch dann, wenn nur eine Laufzeit von beispielsweise 9 Tagen gewählt wurde.

Die Mehrwertsteuer

Wird das Fahrzeug in Deutschland gekauft und in ein Land außerhalb der EU/EG gebracht, hat der Käufer die Möglichkeit, sich die Mehrwertsteuer erstatten zu lassen.

KFZ-Steuer im Detail

Einzugsermächtigung erforderlich

Für den Antrag des Kennzeichens ist bei der Zulassungsstelle eine Einzugsermächtigung vorzulegen. Ohne eine solche wird üblicherweise keine Zulassung erfolgen.

Ohne deutsche Bankverbindung?

Sollte der Antragsteller über keine deutsche Bankverbindung verfügen, muss zunächst der Nachweis für die erbrachte Kfz-Steuer vorgelegt werden. Der Ablauf ist wie folgt:

1

Sie erhalten durch das Zulassungsbüro eine Steuererklärung mit Ihren Personalien und Fahrzeugangaben

2

Das ausgefüllte Formular wird per Telefax an die zuständige Steuerstelle im Finanzamt gesendet

3

Ein vorläufiger Steuerbescheid wird mit Vorliegen der Daten erstellt

4

Die ermittelte Steuerschuld kann bei einem Bankinstitut Ihrer Wahl bar eingezahlt werden

5

Der Nachweis für die Einzahlung muss der Zulassungsstelle vorgelegt werden

6

Danach erfolgt die Zulassung des Zollkennzeichens

Mehrwertsteuer-Erstattung

Bei einem Export in ein Land außerhalb der EU/EG (Ausnahmen: Schweiz, Kanarische Inseln) kann die Mehrwertsteuer erstattet werden. Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Voraussetzungen für die MwSt.-Erstattung

  • Die Ausfuhr erfolgt mit einem Ausfuhrkennzeichen
  • Die Ausfuhr erfolgt über einen Spediteur
  • Der Kauf muss von einem Kfz-Händler oder einer berechtigten Firma erfolgt sein
  • Der Käufer muss seinen Wohnsitz außerhalb der EU/EG haben
  • Bei der Ausreise aus der EU muss die Ausfuhrerklärung an der Grenze gestempelt werden
  • Die Ausfuhrerklärung muss im Original mit allen Stempeln an den Händler gesendet werden

Werden alle diese Punkte erfüllt, kann die Rücküberweisung der Mehrwertsteuer an den Käufer erfolgen.