Versicherungsschutz
Alle wichtigen Informationen
- Beginn mit Zulassung
- 1-6 Tage Laufzeit
- Alle Fahrzeugarten
- Kostenloser Ersatz
Informationen zum Versicherungsschutz
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Tag der Zulassung. Bei der Bestellung wählen Sie die gewünschte Laufzeit zwischen einem und sechs Tagen.
Ihre eVB-Nummer ist nach Bestellung sofort aktiviert. Sie haben 10 Tage Zeit, um diese für die Beantragung der Kurzzeitkennzeichen einzusetzen. Mit der Zulassung beginnt dann der eigentliche Versicherungsschutz.
Verfügbare Laufzeiten
Anwendungsgebiete
Die Kurzzeitkennzeichen-Versicherung kann für alle Straßenfahrzeuge verwendet werden:
Wichtig zu wissen
- • Der Versicherungsschutz kann für ein Kennzeichen nicht verlängert werden
- • Das Nummernschild ist an das jeweilige Fahrzeug gebunden
Wenn die Frist überschritten wurde
Kostenloser Ersatz-Service
Sollte wider Erwarten etwas dazwischengekommen sein und die Frist abgelaufen sein, ersetzen wir Ihre elektronische Versicherungsbestätigung gegen eine neue Nummer.
Kurzzeitkennzeichen in der EU
Laut EU-Verordnung ist es theoretisch möglich, mit dem Kurzzeitkennzeichen in jedes Land der Europäischen Union zu reisen. Allerdings zeigt die Erfahrung, dass dabei teilweise erhebliche Probleme auftreten können.
Beim Fahrzeugexport empfehlen wir sicherheitshalber das Ausfuhrkennzeichen samt zugehöriger Versicherung, um Schwierigkeiten im Ausland zu vermeiden.
Mögliche Probleme im Ausland
- Nicht alle Länder erkennen deutsche Kurzzeitkennzeichen an
- Es kann zu Bußgeldern kommen
- Im schlimmsten Fall droht Fahrzeugstilllegung
- Behörden kennen die deutschen Regelungen oft nicht