Zulassungsunterlagen

Für das Ausfuhrkennzeichen

  • Gelbe Versicherungsdoppelkarte
  • Grüne Versicherungskarte
  • Komplette Checkliste
  • Per Post zugestellt

Die Zulassungsunterlagen für das Zollkennzeichen

Wichtiger Hinweis

Leider ist es derzeit noch nicht möglich, die Zulassung des Zollkennzeichens mithilfe einer eVB-Nummer durchzuführen. Bei der Zulassungsstelle muss das Original der Deckungskarte vorgelegt werden, das Sie von uns per Post erhalten.

Darin sind die gelben Versicherungsdoppelkarten (3-fach oder 4-fach) sowie die grüne Versicherungskarte für das Ausland enthalten.

Benötigte Unterlagen für die Zulassung

1

Identitätsnachweis

Gültiger Personalausweis oder alternativ Reisepass

2

Bei Firmen

Ein Handelsregisterauszug oder eine Gewerbeanmeldung

3

Bei Vereinen

Ein Vereinsregisterauszug

4

Versicherungsnachweis

Gültiger Nachweis für die Haftpflichtversicherung (gelbe Versicherungsdoppelkarte und grüne Versicherungskarte)

5

Fahrzeugdokumente

KFZ-Betriebserlaubnis: Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I

6

Bei bestehender Zulassung

Die alten Kennzeichen. Ansonsten Abmeldebescheinigung

7

Fahrzeugbrief

Der Fahrzeugbrief oder die Zulassungsbescheinigung Teil II

8

TÜV-Nachweise

Nachweise für TÜV und ASU (Abgassonderuntersuchung)

9

Internationaler Zulassungsschein

Bei Fahrten, bei denen Europa verlassen wird

10

Kontodaten

Da für das Ausfuhrkennzeichen eine Steuerpflicht besteht, müssen Sie eine Einzugsermächtigung unterschreiben

Kein deutsches Konto?

Verfügen Sie über kein deutsches Konto, wird von dem zuständigen Finanzamt eine Steuererklärung angefordert. Ihre Steuerschuld können Sie dann bei der nächstgelegenen Bank begleichen.

Vorführpflicht

Unter Umständen kann es bei der Zulassung zur sogenannten Vorführpflicht kommen. Dabei wird Ihr Fahrzeug zur Identifizierung (Fahrgestellnummer) kontrolliert.