Zulassungsunterlagen
Für das Ausfuhrkennzeichen
- Gelbe Versicherungsdoppelkarte
- Grüne Versicherungskarte
- Komplette Checkliste
- Per Post zugestellt
Die Zulassungsunterlagen für das Zollkennzeichen
Leider ist es derzeit noch nicht möglich, die Zulassung des Zollkennzeichens mithilfe einer eVB-Nummer durchzuführen. Bei der Zulassungsstelle muss das Original der Deckungskarte vorgelegt werden, das Sie von uns per Post erhalten.
Darin sind die gelben Versicherungsdoppelkarten (3-fach oder 4-fach) sowie die grüne Versicherungskarte für das Ausland enthalten.
Benötigte Unterlagen für die Zulassung
Identitätsnachweis
Gültiger Personalausweis oder alternativ Reisepass
Bei Firmen
Ein Handelsregisterauszug oder eine Gewerbeanmeldung
Bei Vereinen
Ein Vereinsregisterauszug
Versicherungsnachweis
Gültiger Nachweis für die Haftpflichtversicherung (gelbe Versicherungsdoppelkarte und grüne Versicherungskarte)
Fahrzeugdokumente
KFZ-Betriebserlaubnis: Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
Bei bestehender Zulassung
Die alten Kennzeichen. Ansonsten Abmeldebescheinigung
Fahrzeugbrief
Der Fahrzeugbrief oder die Zulassungsbescheinigung Teil II
TÜV-Nachweise
Nachweise für TÜV und ASU (Abgassonderuntersuchung)
Internationaler Zulassungsschein
Bei Fahrten, bei denen Europa verlassen wird
Kontodaten
Da für das Ausfuhrkennzeichen eine Steuerpflicht besteht, müssen Sie eine Einzugsermächtigung unterschreiben
Kein deutsches Konto?
Verfügen Sie über kein deutsches Konto, wird von dem zuständigen Finanzamt eine Steuererklärung angefordert. Ihre Steuerschuld können Sie dann bei der nächstgelegenen Bank begleichen.
Vorführpflicht
Unter Umständen kann es bei der Zulassung zur sogenannten Vorführpflicht kommen. Dabei wird Ihr Fahrzeug zur Identifizierung (Fahrgestellnummer) kontrolliert.