
Kurzzeitkennzeichen in Sachsen
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- Gueltig in ganz Sachsen
- Sofortversand per E-Mail & SMS
- Fuer PKW, LKW, Anhaenger, Motorrad
Kurzzeitkennzeichen in Sachsen
Ein Kurzzeitkennzeichen in Sachsen ist eine befristete Kfz-Zulassung fuer maximal 5 Tage, gueltig fuer Ueberfuehrungs-, Probe- und Pruefungsfahrten. Bestellen Sie Ihr Kurzzeitkennzeichen für Sachsen bequem online. Die eVB-Nummer erhalten Sie sofort per E-Mail und können damit direkt zur Zulassungsstelle in Dresden oder einer anderen Stadt in Sachsen gehen.
Kurzzeitkennzeichen fuer Sachsen
Unser Service ist in allen Staedten und Gemeinden in Sachsen verfuegbar. Sie koennen die eVB-Nummer bei jeder Zulassungsstelle in Sachsen verwenden, egal ob in Dresden oder in einer anderen Stadt.
Verfuegbar in diesen Staedten
So funktioniert's in Sachsen
- 1Online bestellen
Waehlen Sie Fahrzeugtyp und Versicherungsdauer. Die Bestellung dauert nur 2 Minuten.
- 2eVB-Nummer erhalten
Sie erhalten Ihre eVB-Nummer sofort per E-Mail und optional per SMS.
- 3Zur Zulassungsstelle in Dresden
Mit der eVB-Nummer gehen Sie zur Zulassungsstelle in Dresden oder einer anderen Stadt in Sachsen.
Kurzzeitkennzeichen Kosten in Sachsen
Die Gesamtkosten fuer ein Kurzzeitkennzeichen in Sachsen setzen sich aus drei Positionen zusammen (gemaess § 16a FZV):
| Kostenposition | Betrag |
|---|---|
| Versicherung (eVB-Nummer) | ab 21,40 € |
| Verwaltungsgebuehr (Zulassungsstelle) | ca. 13,10 € |
| Kennzeichenschilder (Praegung) | ca. 16–25 € |
| Gesamtkosten | ab ca. 50 € |
Hinweis: Die Verwaltungsgebuehr kann je nach Zulassungsstelle in Sachsen leicht variieren. Eine Kfz-Steuer faellt beim Kurzzeitkennzeichen nicht an.
Benoetigte Unterlagen in Sachsen
Fuer die Zulassung eines Kurzzeitkennzeichens bei der Zulassungsstelle in Dresden oder anderen Staedten in Sachsen benoetigen Sie:
- ✓eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestaetigung) — erhalten Sie sofort nach Bestellung bei Spartarif
- ✓Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestaetigung
- ✓Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)
- ✓Nachweis Hauptuntersuchung (HU/TUeV) — bei Fahrten im oeffentlichen Verkehr erforderlich
- ✓Bei Firmen: Gewerbenachweis oder Handelsregisterauszug
Tipp: Die Zulassungsstelle in Dresden ist zustaendig fuer Ihren Erstwohnsitz. Eine freie Wahl der Behoerde ist fuer Inlaender nicht moeglich (§ 16a Abs. 2 FZV).
Rechtliche Grundlagen
Das Kurzzeitkennzeichen ist in § 16a der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) geregelt. Es darf ausschliesslich fuer Probe-, Pruefungs- und Ueberfuehrungsfahrten verwendet werden. Die Mindestdeckungssummen der Kfz-Haftpflichtversicherung betragen gemaess Pflichtversicherungsgesetz (PflVG):
- • Personenschaeden: 7,5 Millionen Euro
- • Sachschaeden: 1,22 Millionen Euro
- • Vermoegensschaeden: 50.000 Euro
Seit April 2015 muss das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle nicht mehr vorgestellt werden, sofern eine gueltige HU vorliegt (§ 16a Abs. 4 FZV).
Haeufige Fragen zu Kurzzeitkennzeichen in Sachsen
Wie lange ist ein Kurzzeitkennzeichen in Sachsen gueltig?
Ein Kurzzeitkennzeichen ist maximal 5 Tage gueltig. Das Ablaufdatum ist auf dem gelben Feld des Kennzeichens aufgedruckt. Eine Verlaengerung ist nicht moeglich.
Kann ich das Kurzzeitkennzeichen bei jeder Zulassungsstelle in Sachsen beantragen?
Nein, zustaendig ist immer die Zulassungsstelle an Ihrem Erstwohnsitz. Wenn Sie in Dresden gemeldet sind, muessen Sie dort die Zulassung beantragen.
Brauche ich einen TUeV fuer das Kurzzeitkennzeichen?
Fuer Fahrten im oeffentlichen Strassenverkehr ist grundsaetzlich eine gueltige HU erforderlich. Ohne HU darf das Fahrzeug nur zur naechstgelegenen Pruefstelle gefahren werden (§ 16a Abs. 4 FZV).
Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen in Sachsen insgesamt?
Die Gesamtkosten liegen bei ca. 50–65 Euro (Versicherung ab 21,40€ + Verwaltungsgebuehr ca. 13,10€ + Schilderpraegung ca. 16–25€). Bei Spartarif erhalten Sie die guenstigsten Versicherungstarife.
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Zuletzt aktualisiert am 10. April 2026
